Gelsenkirchen. Höhere Strafe für Knöllchen: Der neue Bußgeldkatalog gilt ab dem 9. November. Was Falschparker und Temposünder in Gelsenkirchen nun erwartet.
Verkehrssünder wie Raser und Falschparker müssen ab heute deutlich höhere Bußgelder zahlen. Nach einem langen Streit zwischen Bund und Ländern hat der Bundesrat am 8. Oktober über Änderungen am Bußgeldkatalog entscheiden. Drei Wochen später, also am 9. November, treten die neuen Regelungen nun in Kraft. Eine Übersicht der erhöhten Bußgelder, die auch in Gelsenkirchen gelten:
Falschparken bis Rasen - die wesentlichen Änderungen im Bußgeldkatalog:
• Das Parken auf dem Gehweg oder einem Schutzstreifen wird deutlich teurer: 55 Euro statt 20 Euro müssen Autofahrer künftig zahlen, wenn sie erwischt werden.
• Bei schwereren Verstößen können bis zu 100 Euro Bußgeld verhängt und sogar ein Punkt in das Fahreignungsregister eingetragen werden, wenn durch das verbotswidrige Parken oder Halten andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, eine Sachbeschädigung erfolgt ist oder das Fahrzeug auf dem Geh- oder Radweg länger als eine Stunde parkt.
• Wer ohne Berechtigung auf einem Schwerbehindertenparkplatz parkt, zahlt künftig 55 Euro. Ebenso viel kostet das unberechtigte Parken auf einem Platz für E-Autos oder Car-Sharing-Wagen. Zum Thema: E-Mobilität in Gelsenkirchen: Von 200 auf 1072 E-Autos
• Auch das Parken ohne Parkschein wird teurer. Hier müssen zukünftig für einen Verstoß 20 Euro anstelle von zuvor 10 Euro bezahlt werden. Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird jetzt statt mit bis zu 15 Euro mit einer Sanktion bis zu 25 Euro geahndet.
• Die Bußgelder für Temposünder werden weitestgehend verdoppelt. Bis zehn Kilometer pro Stunde über dem erlaubten Tempo werden 30 statt 15 Euro fällig, bei elf bis 15 km/h zu viel 50 statt 25 Euro und bei 16 bis 20 km/h zu viel 70 Euro statt 35. Lesen Sie auch:Warum es in Gelsenkirchen keine Schranken gegen Poser und Raser gibt
• Einen Punkt in Flensburg gibt es weiterhin ab 21 km/hüber der erlaubten Geschwindigkeit, dazu werden 115 statt 80 Euro fällig. Das höchstmögliche Bußgeld: 800 Euro (früher 680) für Raser, die mehr als 70 Stundenkilometer zu schnell unterwegs sind. Dazu kommen zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot.
• Auto- und Motorradfahrer, die beim Abbiegen keine Rücksicht auf Fußgänger nehmen und sie dadurch gefährden, zahlen künftig 140 Euro statt 70 Euro, bekommen einen Punkt in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Radfahrern drohen in solchen Fällen 70 Euro und ein Punkt. Lesen Sie auch: Gelsenkirchen dreht das Rad: Mobilitätswende mit Spaßfaktor (nik/gowe)