Gelsenkirchen. Im Prozess um Steuerhinterziehung in Millionenhöhe muss sich am Donnerstag ein Gelsenkirchener Geschäftsmann den Fragen des Gerichtes stellen.
Im Prozess um Steuerhinterziehung in Millionenhöhe am Landgericht Essen muss sich am Donnerstag, 21. Oktober, der angeklagte Gelsenkirchener Geschäftsmann (57) erstmals den Fragen des Gerichts stellen.
Gelsenkirchener Geschäftsmann muss sich den Fragen der Staatsanwälte stellen
Ab 9.15 Uhr im Raum N001 im Justizgebäude an der Zweigertstraße wird die Anklage der Frage nachgehen, welchen Anteil der 57-Jährige an der ihm zur Last gelegten Steuerhinterziehung in Höhe von rund fünf Millionen Euro hatte. Dem Unternehmer wird vorgeworfen, Geldspielautomaten durch technische Tricks so manipuliert zu haben, dass die wahren Umsätze verschleiert worden seien. Eingenommenes Bargeld soll so am Fiskus vorbei in „schwarze Kassen“ gewandert sein. Mitangeklagt ist ein heute 49-jähriger ehemaliger Mitarbeiter und zwei Frauen.
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Bislang hatte sich der 57-jährige Unternehmer vor der großen Wirtschaftskammer unter dem Vorsitz von Roland Wissel lediglich einmal im Prozess eingelassen. Und zwar, indem er am vergangenen Mittwoch eine vorbereitete Aussage vorlas. Darin beschrieb der Familienvater sein Leben als harten Kampf in jungen Jahren aus sehr einfachen Verhältnissen bis zum heutigen Status quo: Hotel in Bayern, Gastronomiebetriebe in NRW, Spielhallen, ein breites Immobilien-Portfolio mit Objekten unter anderem auch in Gelsenkirchen.
Gelsenkirchener Unternehmer schiebt Hauptschuld auf Ex-Spielhallen-Mitarbeiter
Der Gelsenkirchener Unternehmer bezichtigte vor Gericht den 49-jährigen Mitangeklagten, für die Manipulation der Geldspielautomaten alleinverantwortlich zu sein. Außerdem soll der ehemalige Mitarbeiter mehr Geld am Finanzamt vorbei geschleust haben, als abgesprochen.
Zweiter Prozess gegen Gelsenkirchener wegen versuchter räuberischer Erpressung
Gegenstand der Hauptverhandlung dürfte auch sein, inwieweit der Gelsenkirchener Geschäftsmann willens und in der Lage ist, den Steuerschaden zu begleichen. Eine Nachzahlung ist Voraussetzung für ein milderes Urteil im Steuerprozess. Dem 57-Jährigen steht nämlich noch ein weiterer Prozess bevor.
Erpressungs-Prozess gegen Gelsenkirchener startet am 12. November
Ab dem 12. November muss er sich wegen wegen „versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung“ verantworten. Mit Komplizen soll der Unternehmer versucht haben, 200.000 Euro von seinem Opfer zu erpressen. Die Urteile aus beiden Prozessen fließen dann in die Gesamtstrafe mit ein.
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