Gelsenkirchen/Essen. Prozess um millionenschwere Steuerhinterziehung: Gelsenkirchener Unternehmer muss sich auch noch einer zweiten Anklage stellen. Die Hintergründe.

Die mit Spannung erwartete Aussage eines wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe angeklagten Gelsenkircheners vor dem Landgericht Essen musste am Mittwoch wegen Platzmangels vertagt werden.

Gelsenkirchener Unternehmer wegen versuchter räuberischer Erpressung vor Gericht

Wie die WAZ erfuhr muss sich der 57-Jährige sehr bald noch in einem weiteren Prozess verantworten. Dem Geschäftsmann wird „versuchte besonders schwere räuberische Erpressung in Tateinheit mit gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung“ vorgeworfen.

Zusammen mit Komplizen sollten so 200.000 Euro von dem Opfer erpresst werden. Das Geld ist aber nicht geflossen, daher spricht die Anklage von einem Versuch. Prozessauftakt ist am 12. November.

Am Mittwoch verlas der Vorsitzende Richter Roland Wissel lediglich einen Auszug aus dem Bundeszentralregister: Demnach wurde der Gelsenkirchener Unternehmer vormals schon wegen des Tatbestandes der Beleidigung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 50 Euro verurteilt. Einer echten Vorstrafe ist der Gelsenkirchener 2019 also noch entgangen. Das wäre der Fall bei einer Strafe von mehr als 90 Tagessätzen gewesen und würde in seinem offiziellen Führungszeugnis stehen.

Vorwurf: Angerichteter Steuerschaden von fünf Millionen Euro

Zum Steuerprozess: Auf rund fünf Millionen Euro soll sich der angerichtete Steuerschaden belaufen. Dem Unternehmer droht eine mehrjährige Haftstrafe. Ihm wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, Geldspielautomaten so manipuliert zu haben, dass nicht der komplette Gewinn der Finanzbehörde gemeldet worden sei. Das nicht deklarierte Bargeld soll dann in „schwarze Kassen“ geflossen sein. Mitangeklagt sind auch Mitarbeiter, zwei Frauen und ein Mann.

Die Vertagung der Aussage beruht laut Gerichtssprecher Thomas Kliegel darauf, „dass vier große Prozesse parallel zu dem Steuer-Prozess stattgefunden“ haben. Das Landgericht Essen verfüge aber nur über zwei große Säle. Nach einer Wartezeit von knapp einer Stunde nach offiziellem Beginn mussten daher 30 Personen – Angehörige, Mitangeklagte, Ex-Mitarbeiter und Prozessbesucher – unverrichteter Dinge wieder abziehen.

Am Mittwoch, 13. Oktober, soll der Steuerprozess, um 9.15 Uhr in Saal 101 fortgesetzt werden.