Gelsenkirchen. Auf der Cranger Straße rücken demnächst die Bagger an: Die Straße in Gelsenkirchen-Buer wird umgebaut. Diskussionen gab es zum Thema Radverkehr.

Die Cranger Straße ist eine der wichtigsten Nord-Süd-Achsen in Gelsenkirchens Norden: Beginnend im Zentrum von Buer, führt sie am Hauptfriedhof vorbei, durch den kompletten Stadtteil Erle und endet kurz vor dem Kanal an der Münsterstraße. Sie ist als Bundesstraße 226 ausgezeichnet, über die volle Länge führt die Straßenbahnlinie 301. Demnächst soll der nördliche Teil der Cranger Straße umgestaltet werden, die Arbeiten dafür beginnen Anfang des kommenden Jahres.

Wenn man wissen möchte, wie das Autofahren auf Gelsenkirchens Hauptstraßen früher so war, der kann sich Teile der Cranger Straße zwischen Erlestraße und Gartmannshof anschauen: Dort sind die Straßenbahnschienen noch immer in schwärzliches Kopfsteinpflaster eingebettet, das schlecht gefederte Fahrzeuge kräftig durchschüttelt und mehr Lärm erzeugt, als den Anwohnern lieb ist. Das soll jetzt anders werden: Der genannte Bereich wird umgebaut. In der vergangenen Woche stimmten die zuständigen Bezirksvertretungen Ost und Nord dem Vorhaben zu. In der Bezirksvertretung Nord sorgten die Pläne für eine lebhafte Diskussion – am Ende stimmten die meisten Bezirksverordneten für den Umbau.

Das sind die Pläne für die Straße in Gelsenkirchen-Buer

„Mit dem Umbau der Cranger Straße soll neben der Herstellung der Barrierefreiheit an den Haltestellen und Querungen auch der Radverkehr sicherer geführt werden“, schreibt die Stadt Gelsenkirchen in der Vorlage, die den politischen Gremien zur Abstimmung vorgelegt wurde. Das heißt: Auf dem gesamten Abschnitt zwischen Erlestraße und Gartmannshof wird auf beiden Seiten der Straße ein jeweils 1,85 Meter breiter Fahrradstreifen angelegt – kein Fahrradschutzstreifen wie auf der De-La-Chevallerie-Straße, sondern eine „echte“ Radspur, die mit einer durchgezogenen Linie von der Fahrbahn abgetrennt ist.

Soll auch nach dem Umbau erhalten bleiben: Die denkmalgeschützte „Tudorfer Pflasterfläche“ zwischen Herrmann-Löns-Straße und der Straße Zum Hauptfriedhof in Gelsenkirchen.
Soll auch nach dem Umbau erhalten bleiben: Die denkmalgeschützte „Tudorfer Pflasterfläche“ zwischen Herrmann-Löns-Straße und der Straße Zum Hauptfriedhof in Gelsenkirchen. © Unbekannt | Foto: Matthias Heselmann

Die Fahrbahn zwischen den Fahrradfahrstreifen wird durchgängig 6,50 Meter breit sein und soll sowohl dem Individualverkehr wie auch dem öffentlichen Personennahverkehr (Straßenbahn und Bus) dienen. Damit die Haltestellen barrierefrei hergestellt werden können, ein Einsteigen also direkt vom Bürgersteig möglich ist, müssen die Gleise zum Fahrbahnrand verzogen werden. Damit dann die Sicherheit der Radfahrer gewährleistet bleibt, werden die Radfahrstreifen in diesem Bereich in einer Breite von 1,60 Meter hinter den Haltestellen entlang geführt.

Darum ging es bei der Diskussion über den Fahrradstreifen

Die beiden betroffenen Haltestellen – Hermann-Löns-Straße und Haunerfeldstraße – werden jeweils 30 Meter lang und nach den üblichen Gelsenkirchener Standards ausgeführt, heißt es in der Vorlage weiter. Um eine vollständige Barrierefreiheit zu gewährleisten, müsse man die beiden Haltepunkte allerdings verschieben: Die beiden Haltepositionen der Haltestelle Hermann-Löns-Straße werden jeweils in Fahrtrichtung gesehen nach vorne verschoben, die Haltepositionen der Haltestelle Haunerfeldstraße verbleiben nahezu an ihren bisherigen Stellen.

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Für eine Diskussion auf der Sitzung der Bezirksvertretung Nord in der vergangenen Woche sorgte das Thema Fahrradstreifen. Karin Stäritz von der CDU-Fraktion kritisierte die Pläne scharf: Ein Fahrradstreifen, der direkt neben den fahrenden Autos verlaufe, sei ihr zu unsicher. „Ich habe mit vielen meiner Freundinnen gesprochen“, sagte sie: „Die werden ihre Kinder auf keinen Fall auf der Straße fahren lassen.“ Ob es denn nicht die Möglichkeit gebe, den Radweg getrennt von der Fahrbahn zu bauen, wollte sie von der Verwaltung wissen. „Andere Städte bekommen das auch hin – in vielen Städten gibt es beispielsweise Radwege getrennt von der Straße, auf denen die Radfahrer alle auf einer Seite fahren“, argumentierte sie und kündigte an, abweichend von ihrer Fraktion gegen die Vorlage zu stimmen. „Ich möchte mir später nicht vorwerfen lassen, dass wir da Unfälle in Kauf genommen haben.“

So argumentiert ein Vertreter der Stadtverwaltung

Zusätzliche Fußgängerampel

Vorgesehener Baubeginn ist Anfang 2022, wobei nach derzeitigem Stand die Arbeiten in zwei Bauabschnitte unterteilt werden. Der erste Bauabschnitt erstreckt sich von Erlestraße bis Immermannstraße, der zweite Bauabschnitt von Immermannstraße bis Gartmannshof. Das Ausschreibungsverfahren für die Cranger Straße soll noch 2021 starten.Auch eine zusätzliche Fußgängerampel soll eingerichtet werden, und zwar zwischen den Haltepositionen der Haltestelle Haunerfeldstraße.Insgesamt soll die Baumaßnahme rund 2,5 Millionen Euro kosten.

Marcel Kern aus dem Referat Verkehrsplanung erklärte, dass aus Sicht der Verwaltung ein Radweg auf dem Bürgersteig nicht sicherer sei, da vor allem Kinder hinter den parkenden Autos leicht übersehen werden könnten. Bernd Rudde von den Grünen brachte einen Kompromissvorschlag ins Spiel: Eine bauliche Abgrenzung des Radweges von der Fahrbahn, also eine Art erhöhten Randstein. Der würde allerdings grob überschlagen 180.000 Euro kosten, gab Kern zu bedenken – und würde dafür sorgen, dass sich Planung und Baubeginn noch einmal verzögern würden. Am Ende stimmte die Mehrheit der Bezirksverordneten für den ursprünglichen Plan – gegen die Stimme von Karin Stäritz. „Ich finde es traurig, dass wir da in Gelsenkirchen nicht zukunftsfähiger werden“, kommentierte sie das Ergebnis.