Gelsenkirchen/Essen. Steuerbetrug in Millionenhöhe: Am Mittwoch, 13. Oktober, soll der angeklagte Gelsenkirchener Geschäftsmann erstmals aussagen. Ihm droht Haft.

Mit Spannung erwartet wird am Mittwoch, 13. Oktober, die Aussage eines Gelsenkirchener Unternehmers vor dem Landgericht Essen. Der 57-jährige Geschäftsmann muss sich wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung in Millionenhöhe verantworten.

Staatsanwaltschaft: Rund fünf Millionen Euro Steuerschaden durch Gelsenkirchener Geschäftsmann

Dem Gelsenkirchener Geschäftsmann wirft die Anklage vor, aus „Profitgier“ mit einem ausgeklügelten System aus „schwarzen Kassen“ Steuern in Höhe von rund fünf Millionen Euro hinterzogen zu haben. Der 57-Jährige soll dazu Geldspielautomaten derart manipuliert haben, dass nicht der komplette Gewinn dem Finanzamt gemeldet wurde. Mitangeklagt sind auch Mitarbeiter, zwei Frauen und ein Mann. Dem Geschäftsmann droht eine mehrjährige Haftstrafe.

Gelsenkirchener Unternehmer: Strafe über 4500 Euro wegen Beleidigung

Die Aussage des Geschäftsmannes wurde bereits vergangene Woche erwartet, für den Prozess stand aber nur ein kleiner Verhandlungssaal zur Verfügung. Deshalb mussten am vergangenen Mittwoch rund 30 Personen – Angehörige, Mitangeklagte, Ex-Mitarbeiter und Prozessbesucher – nach einer Wartezeit von knapp einer Stunde nach offiziellem Beginn unverrichteter Dinge wieder abziehen.

+++ Sie wollen keine Nachrichten aus Gelsenkirchen verpassen? Dann können Sie hier unseren kostenlosen Newsletter abonnieren +++

Vor Gericht wurde lediglich ein altes Urteil gegen den Unternehmer aus dem Bundeszentralregister verlesen. 2019 wurde er wegen Beleidigung verurteilt: Strafe: 4500 Euro.

Zweiter Prozess: Gelsenkirchener Geschäftsmann muss sich auch noch wegen versuchter räuberischer Erpressung verantworten

Am Mittwoch nun, 13. Oktober, so hat es Gerichtssprecher Thomas Kliegel angekündigt, wird der Prozess um 9.15 Uhr in einem der beiden größten Saäle (100/101) der Justizbehörde stattfinden.

Der Gelsenkirchener Geschäftsmann muss sich demnächst auch noch wegen „versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung“ verantworten. Gewaltsam und mit Komplizen soll der Unternehmer versucht haben, 200.000 Euro von seinem Opfer zu erpressen. Prozessauftakt zu dieser Anklage ist am 12. November.