Gelsenkirchen. Streit um Rostasche: Gelsenkirchen hat vor Gericht einen wichtigen Sieg davongetragen. Warum Gelsenkirchen Millionen Euro sparen könnte.

Die Rostascheberge im Hafen Grimberg sind seit Jahren ein Streitthema in Gelsenkirchen. Jetzt hat die Stadt im Prozess gegen den Betreiber der Bauschuttaufbereitungsanlage vor Gericht einen Erfolg erzielt. Damit eröffnet sich die Möglichkeit, die Millionenkosten für die Entsorgung der Ascheberge am Ende nicht doch selbst tragen zu müssen.

Im Prozess am Oberverwaltungsgericht Münster (20 B 421/21) ging es um die Frage, ob die Heinrich Becker Umwelttechnik GmbH und Co. KG (HBU) als Betreiberin der Bauschuttaufbereitungsanlage ihre Abfalllieferanten offenlegen muss. Das Entsorgungsunternehmen, Tochter der Heinrich Becker GmbH mit Sitz in Bottrop, hatte die Herausgabe verweigert und mit Blick auf das von der Verwaltung angedrohte Zwangsgeld die Justizbehörde in Münster angerufen, nachdem das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen (9L 1214/20) bereits zuvor schon zu Gunsten Gelsenkirchens entschieden hatte.

Der Hafen Grimberg in Gelsenkirchen: Zu sehen sind die Schüttberge von Rostasche. Dass Oberverwaltungsgericht Münster hat nun entschieden, dass die Betreiberin der Bauschuttanlage, die Heinrich Becker Umwelttechnik GmbH und Co. KG, ihre Abfalllieferanten, die gelieferten Mengen und Zeitpunkte offenlegen muss. Hintergrund ist die Frage: Wer trägt die Kosten der Entsorgung des Verbrennungsmülls?
Der Hafen Grimberg in Gelsenkirchen: Zu sehen sind die Schüttberge von Rostasche. Dass Oberverwaltungsgericht Münster hat nun entschieden, dass die Betreiberin der Bauschuttanlage, die Heinrich Becker Umwelttechnik GmbH und Co. KG, ihre Abfalllieferanten, die gelieferten Mengen und Zeitpunkte offenlegen muss. Hintergrund ist die Frage: Wer trägt die Kosten der Entsorgung des Verbrennungsmülls? © www.blossey.eu | Hans Blossey

Gericht: Entsorger muss Abfalllieferanten, Mengen und Zeitpunkte benennen

Der 20. Senat des Oberverwaltungsgerichtes unter dem Vorsitzenden Richter Dirk Lechtermann hat nun entschieden, dass die Daten über die Entsorgungsmengen unverzüglich herausgeben werden müssen: Dazu gehören neben den Abfalllieferanten und den dazugehörigen Kontaktdaten auch die gelieferten Abfallmengen und Zeitpunkte. Und: Das Urteil ist endgültig und nicht mehr anfechtbar.

Damit eröffnet sich für Gelsenkirchen die Chance, weitere Abfallbesitzer und/oder -erzeuger in Anspruch zu nehmen. Denn so lange kein ordnungsgemäßer Entsorgungsnachweis vorliegt, haftet der Anlieferer, so ist das Verursacherbetrieb im Kreislaufwirtschaftsgesetz zu verstehen.

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Aber: Die Verflechtungen der wohl involvierten Firmen macht die Aufklärung nicht leichter. Remondis und RWE und Becker stritten sich schon vor der Stilllegung des Betriebes im Hafen Grimberg darüber, wer was an Rostasche wann und wem geliefert hat, und letztlich um Geld. Jeder der Beteiligten verwies bei der Frage nach der Verantwortung auf den anderen.

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Die Rostasche stammt wohl größtenteils aus dem Müllheizkraftwerk Essen-Karnap, Betreiberin und Eigentümerin der Anlage ist die RWE Generation SE. RWE zufolge habe Becker mit Remondis eine Arbeitsgemeinschaft gebildet.

Rostasche in Gelsenkirchen: Entsorgungskosten von bis zu 20 Millionen Euro

Im Hafen Grimberg türmen sich haushoch 630.000 Tonnen mehr oder minder kontaminierte Aschereste aus der Müllverbrennung. Wer solche Rostasche anliefert, muss je nach Qualität von drei bis 30 Euro pro Tonne zahlen. Bei den Aschebergen am Hafen Grimberg geht es also um stattliche Entsorgungskosten von zwei bis 20 Millionen Euro. Kosten, auf denen womöglich die Stadt sitzenbleibt, wenn der Riesenberg von ihr entsorgt werden müsste. Denn: Die HBU am Hafen Grimberg ist 2015 in Insolvenz gegangen, das Verfahren läuft laut der beauftragten Kanzlei Niering Stock Tömp noch.

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Ein Problem bleibt: Vor Gericht hatte Becker angegeben, dass nach einem „Einbruch in die Geschäftsräume sämtliche Computer sowie das Betriebstagebuch entwendet“ worden seien und das Tagebuch seitdem in der bisherigen Form nicht habe fortgeführt werden können. Heißt: Es könnte schwer werden, Abfallerzeuger oder -besitzer in Regress zu nehmen.