Gelsenkirchen-Horst. Viele Hausbesitzer in Gelsenkirchen sind von Bergschäden betroffen. Für einige von ihnen läuft in diesem Jahr eine wichtige Frist ab.

Bergbau: Der gehört in Gelsenkirchen trotz des Endes der Kohleförderung immer noch dazu, die Stadt und ihre Bürger sind stolz auf sehenswerte Fördertürme, auf die vielen Traditionen. Aber der Bergbau hat auch seine dunklen Seiten. Wenn einem beispielsweise beim Braten auffällt, dass das Fett in der Pfanne zu einer Seite läuft, dann muss das nicht daran liegen, dass der Herd falsch aufgestellt wurde – möglicherweise steht das ganze Haus schief. Und das liegt dann meistens am Bergbau.

Magnus von Bormann kennt das. Der Bergvermessungstechniker, Enkel eines Bergmanns, betreibt in Herne ein Vermessungs- und Sachverständigenbüro, Bergschäden gehören zu seinem Arbeitsalltag. Er berät Hauseigentümer, was im Falle eines Falles zu tun ist, und dieser Fall ist im Ruhrgebiet nicht die Ausnahme, sondern die Regel.

„In Gelsenkirchen gibt es kein Haus, das nicht in irgendeiner Form durch den Bergbau betroffen ist“, sagt er – immerhin sei das komplette Stadtgebiet „unterkellert“. Nicht immer sind es dramatische Schäden, die auftreten: Dass, wie im Süden des Ruhrgebiets, ganze Häuser ein Stockwerk tiefer in den Boden rutschen, kommt hier eher nicht vor. Aber Schäden treten auf – und dann besteht meist ein Anspruch auf Entschädigung.

Diese Gebiete von Gelsenkirchen sind betroffen

Den Schaden begleicht immer der, der ihn verursacht hat: Im Falle des Bergbaus ist es die Ruhrkohle AG (RAG). Allerdings, darauf weist von Borgmann hin, kann man Schäden gegenüber der RAG nicht ewig geltend machen: Es gibt eine Verjährungsfrist.

„Die Uhr beginnt zu laufen, sobald der Kohleabbau einer Zeche gestoppt wird“, rechnet von Borgmann vor. Bis zu fünf Jahre nach Abbauende können Bergschäden auftreten, sind diese fünf Jahre abgelaufen, beginnt eine 30-jährige Verjährungsfrist. Für viele Hausbesitzer in Gelsenkirchen heißt das: Sie müssen bis Ende des Jahres ihre Ansprüche geltend machen, sonst gehen sie leer aus.

Sachverständiger in Sachen Bergschäden: Magnus von Bormann.
Sachverständiger in Sachen Bergschäden: Magnus von Bormann. © FUNKE Foto Services | Rainer Raffalski

Betroffen sind Hausbesitzer aus Gebieten von Gelsenkirchen, unter denen im Jahr 1986, also vor 35 Jahren, der Abbau eingestellt wurde. Das betrifft etwa große Teile von Horst, aber auch Gebiete in Rotthausen und Schalke. „Viele Hausbesitzer wissen gar nicht, dass sie betroffen sind und Geld von der RAG fordern können“, sagt Magnus von Bormann. Sein Büro bietet allen Immobilienbesitzern einen für sie kostenfreien Termin an, bei dem er das Haus auf Bergschäden untersucht. Stellt er Schäden fest, ist er bei der Schadensregulierung behilflich.

So lange kann es dauern, bis die RAG zahlt

„Die Schäden zeigen sich nicht immer als Risse in der Wand“, sagt er. Oft seien die Symptome auch „Funktionsstörungen“: Etwa, wenn Fenster oder Türen immer wieder von allein zufallen – oder eben wenn sich das Fett in der Bratpfanne an einer Seite sammelt. „Ab einer Schieflage von zwei Millimetern pro Meter zahlt die RAG eine Entschädigung“, sagt der Experte. Dabei würde sich der Bergbaukonzern seiner Erfahrung nach sehr kulant verhalten. „Zahlungen in Höhe von 4000 bis 5000 Euro sind durchaus die Regel“, sagt Magnus von Bormann.

Mehr Infos im Internet

Bergschäden entstehen, wenn sich Gesteinsschichten infolge des Bergbaus absenken oder verschieben. Anders als im südlichen Ruhrgebiet, wo die Kohle zum Teil nur wenige Meter unter der Oberfläche gefördert wurde und ganze Häuser plötzlich in die entstandenen Hohlräume absackten, fand der Bergbau in Gelsenkirchen in großer Tiefe statt. Daher kommt es zu eher langsamen Erdbewegungen, die trotzdem Schäden an Häusern verursachen können.

Wer sich von Magnus von Bormann beraten lassen will, kann sich unter www.vonbormann.deinformieren, per Telefon unter 02325 5910005.

Haben er oder seine Mitarbeiter bei einer Begehung Schäden festgestellt, wird die RAG informiert, ein Mitarbeiter kommt dann zu einem zweiten Ortstermin. Dann muss geklärt werden, wer der Besitzer des Hauses ist und ob die Ansprüche berechtigt sind. „Ein wenig Geduld muss man mitbringen“, sagt Magnus von Bormann, „in der Regel dauert es etwa sechs Monate, bis es zu einer Zahlung kommt.“

Ein paar Jahre wird das Thema Bergschäden die Stadt noch beschäftigen. „Aktuell haben wir gerade sehr viel in Resser Mark zu tun, dort war das Abbauende Mitte der 90er-Jahre.“