Gelsenkirchen. In Gelsenkirchen können sich Kontaktpersonen von schwer pflegebedürftigen Personen und von Schwangeren ab sofort für eine Impfung anmelden.

Die Stadt Gelsenkirchen erweitert den Kreis impfberechtigter Menschen. Kontaktpersonen von schwer pflegebedürftigen Personen und von Schwangeren können sich jetzt für eine Impfung anmelden.

Über das städtische Terminportal (www.gelsenkirchen.de/impfpriorisierung) können ausgewählte Personengruppen einen Termin im Impfzentrum beantragen. Entsprechende Formulare sind unter dem genannten Portal zum Download hinterlegt. Die Impfungen beginnen am Montag, 26. April, im Impfzentrum in der Emscher-Lippe-Halle (Adenauerallee 118).

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„Mit diesem weiteren Angebot wollen wir vor allem Personen helfen, die in besonderen Lebenslagen einer hohen Gefährdung ausgesetzt sind“, erklärte Krisenstabsleiter Luidger Wolterhoff. Wenn genügend Impfstoff zur Verfügung steht, sei in den kommenden Wochen auch eine Öffnung für den Pflegegrad 3 und anschließend für die Pflegegrade 1 und 2 geplant, so Wolterhoff weiter.

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Die Impfeberechtigung unterliegt einer Reihe von bestimmten Kriterien. Die Liste ist auf der Stadtseite aufgeführt. Dazu ist auch aufgeführt, welche Unterlagen und Nachweise zur Impfung mitzubringen sind, also etwa die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit der Stufe 4-5 oder bei Kontaktpersonen von Schwangeren eine Kopie des Mutterpasses.

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Entscheidend für eine Impfung sind unter anderem ein Pflegegrad von 4 bis 5, Erkrankungen wie Trisomie 21, Demenz, COPD, Diabetes mellitus mit Komplikationen, Adipositas und mehr. Für Kontaktpersonen von Schwangeren gilt zudem das Wohnortprinzip: Von denen wird nur geimpft, wer auch hier gemeldet ist.