Gelsenkirchen. Wegen der steigenden Corona-Zahlen gilt ein Besuchsverbot in den Krankenhäusern der St. Augustinus Gelsenkirchen. Es gibt jedoch Ausnahmen.

Die Krankenhäuser der St. Augustinus Gelsenkirchen GmbH, das Marienhospital Gelsenkirchen, das Sankt Marien-Hospital Buer, das Elisabeth-Krankenhaus in Erle und das St. Josef-Hospital in Horst schränken aufgrund der steigenden Corona-Zahlen die Besuchsmöglichkeiten ihrer Patientinnen und Patienten ein. Besuche sind bis auf weiteres grundsätzlich nicht möglich, es gibt jedoch Ausnahmen.

Im Einzelfall sind in Absprache mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten und den Stationen folgende Ausnahmen möglich: für Patienten in intensivmedizinischer Behandlung, für die Geburtsstation und für sterbende Patienten. Für den Besuch in der Kinderklinik gelten gesonderte Regelungen.

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„Für die Geschäftsführung und die Direktorien der Häuser im St. Augustinus-Leistungsverbund war es wichtig, dass die neuen, grundsätzlichen Regeln aber in begründeten Einzelfällen und nach Absprache mit den behandelnden Ärzten und den Stationen individuell und sensibel angewandt werden können“, heißt es einer Pressemitteilung von St. Augustinus.