Gelsenkirchen. Ab Montag gelten neue Corona-Regeln in Gelsenkirchen: Wer shoppen will, braucht einen negativen Test. Das hat Auswirkungen auf die Inzidenz.

Die Einladung war ungewöhnlich, zumindest, was den Termin angeht: Für Sonntagmittag, 12 Uhr, hatte die Stadt Gelsenkirchen zum Pressegespräch mit Oberbürgermeisterin Karin Welge und Krisenstabsleiter Luidger Wolterhoff gebeten. Thema natürlich: Die neuen Coronaregeln, die ab Montag, 29. März, in der Stadt gelten. Eigentlich lassen sie sich auf drei Worte reduzieren: Testen, testen, testen.

Die Stadt nutzt dabei den Spielraum, den die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW bietet. Dabei geht es um die sogenannte „Notbremse“, die in Kraft treten soll, wenn eine Stadt an drei Tagen in Folge die Inzidenzgrenze von 100 überschreitet. Ist das der Fall – wie in Gelsenkirchen –, lässt das Land den Kommunen die Wahl: Entweder werden die Lockerungen, die seit dem 8. März gelten, wieder zurückgenommen – oder die Kommune setzt auf eine Ausweitung der Teststrategie.

So viele Testzentren gibt es schon in Gelsenkirchen

In Gelsenkirchen hat man sich für die zweite Möglichkeit entschieden. Für die Bürgerinnen und Bürger heißt das: Wer einkaufen gehen möchte oder ein Museum, eine Bibliothek oder die Zoom-Erlebniswelt besuchen will, darf das auch weiterhin, allerdings nur, wenn man einen negativen und tagesaktuellen Corona-Test vorlegen kann. Das gilt für alle Einzelhandelsbetriebe, die seit dem 8. März das sogenannte „Click and Meet“-Verfahren anbieten. Für den Einkauf in Supermärkten oder anderen Geschäften des täglichen Bedarfs, die ohnehin auch während des Lockdowns geöffnet waren, gilt das nicht, hier kann man auch weiterhin ohne Test einkaufen.

Gelsenkirchen habe diese Regelung treffen können, weil das Angebot an Stellen, wo man sich testen lassen kann, inzwischen ausreichend sei, erläuterte Karin Welge. „Zurzeit haben die Bürgerinnen und Bürger die Auswahl zwischen knapp 80 Testzentren“, so die Oberbürgermeisterin. Wichtig sei, dass es ein einheitliches Formular gebe, auf dem das Testergebnis eingetragen wird und das man beim Besuch eines Geschäfts vorlegen muss. Das Formular erhält man nach dem Test entweder in Papierform, man kann es aber auch etwa als PDF-Datei auf dem Handy speichern und vorzeigen. „Wir raten den Einzelhändlern, sich zusätzlich auch den Personalausweis zeigen zu lassen, um Missbrauch zu verhindern“, sagte Welge. Der Test müsse von einem der offiziellen Testzentren stammen. „Ein Selbsttest reicht nicht“, so Welge.

Darum wird der Inzidenzwert vermutlich erst einmal steigen

Gelsenkirchen habe sich zu dem Schritt entschieden, um die Situation im Einzelhandel nicht weiter zu verschärfen. „Die Alternative wäre ein Schritt zurück zur Situation vor dem 8. März gewesen“, so Welge weiter.

Das bedeutet natürlich, dass die Zahl der Testungen in den kommenden Tagen und Wochen stark ansteigen wird – und damit vermutlich auch die Zahl der positiven Tests. „Wir müssen damit rechnen, dass der Inzidenzwert in der nächsten Zeit kräftig nach oben klettern wird“, sagte Luidger Wolterhoff, der Leiter des Krisenstabes. Das dürfe man aber nicht nur negativ sehen. „Auf diese Weise können wir auch infizierte Menschen mit einem asymptomatischen Verlauf schnell identifizieren und unter Quarantäne stellen“, so Wolterhoff. So könne man Infektionsketten besser nachvollziehen. „Das Risiko der Ansteckung durch unentdeckte positive Fälle wird deutlich reduziert“, ergänzte die Oberbürgermeisterin.

Mehr Mitarbeiter im Gesundheitsamt nach Ostern

Testzentren stehen im Internet

Auf der Homepage der Stadt Gelsenkirchen sind sämtliche Anbieter von Schnelltests unter www.gelsenkirchen.de/Schnelltests abrufbar. Die Liste wird ständig aktualisiert.

Auch Menschen, die bereits gegen Corona geimpft sind, müssen einen negativen Test vorlegen, der Impfausweis berechtigt nicht zum Einkauf. Bisher sei noch nicht ausreichend erforscht, ob eine Impfung auch eine Weitergabe des Virus’ verhindere, begründetet Karin Welge.

Wolterhoff kündigte außerdem an, das Personal im Gesundheitsamt nach Ostern noch einmal aufzustocken. „Bis zu einer Inzidenz von 200 sind wir dann in der Lage, die Infektionsketten nachzuvollziehen und Kontaktpersonen einer infizierten Person in Quarantäne zu schicken“, so Wolterhoff.

Wie lange die neue Regelung gilt, dazu wollten sich weder Welge noch Wolterhoff am Sonntag äußern. „Ich würde nicht ausschließen, dass es bald schon wieder neue Regelungen gibt“, so Karin Welge.

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