Der Gelsenkirchener Hauptbahnhof wird zur Waffenverbotszone. Warum die Bundespolizei zu dieser Maßnahme greift und wer die Zielgruppe ist.
Der Gelsenkirchener Hauptbahnhof wird erneut zu einer Waffenverbotszone. Vom 3. (14 Uhr) bis zum 7. März (6 Uhr) ist auf Anordnung der Bundespolizei das Mitführen sämtlicher Waffen, Hieb- und Stichwaffen und gefährlichen Gegenständen verboten. Das gilt auch für die Drehkreuze Mülheim an der Ruhr und Essen.
„Die Zahl der Gewaltdelikte an den Bahnhöfen in Gelsenkirchen, Essen und Mülheim in der anhaltenden Corona-Krise ist nach wie vor hoch“, erklärte der Sprecher der zuständigen Bundespolizei Dortmund, Hendric Bagert. Im zweiten Halbjahr des vergangenen Jahres seien bei der Bundespolizei in den jeweiligen Bahnhöfen eine hohe zweistellige Zahl an Fällen aufgelaufen, in denen Waffen eingesetzt oder mitgeführt worden sind.
So hatten sich Anfang Januar etwa zwei Gruppen rivalisierender Jugendlicher am Essener Hauptbahnhof verabredet, um ihren Konflikt offen auszutragen. „Beamte fanden bei den jungen Männern Messer und Schlagstöcke“, erinnert sich Bagert. Und erst Ende Januar dieses Jahres griffen Bundespolizisten am Gelsenkirchener Hauptbahnhof eine renitente 15-Jährige aus Oberhausen auf, die ein Einhandmesser dabei hatte. Ein 30-jähriger Hertener fiel kurz darauf am 2. Februar mit Drogen im Gepäck auf, auch er war mit einem verbotenen Messer bewaffnet.
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Die jüngste ausgesprochene Waffenverbotszone im Januar 2021 in Essen und Mülheim brachte es auf 400 kontrollierte Personen. 18 Mal stießen die Beamten auf Drogen, 43 Personen wurden polizeilich gesucht, drei sogar per Haftbefehl. 38 mal hatten Passanten einen verbotenen Gegenstand dabei, darunter waren 18 Waffen. Die Ergebnisse der Gelsenkirchener Kontrollen der Bundespolizei sind erst im Frühjahr mit der Vorstellung der Kriminalstatistik durch Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) verfügbar.
Die erste Waffenverbotszone in Gelsenkirchen wurde im März 2019 eingerichtet.
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Junge, gewaltbereite Männer hat die Bundespolizei auch dieses Mal im Visier. Trotz rückläufiger Fahrgastzahlen im Nah- und Fernverkehr, sowie Schließungen von Diskotheken und Nachtclubs und damit ausbleibenden Partyverkehrs ist es der Erfahrung der Bundespolizisten nach vornehmlich diese Gruppe, die sich bewaffnet und die Waffen im Streitfall auch einsetzt: Butterflymesser, Schlagstöcke, Elektroschocker und selbst Äxte sind den Beamten schon untergekommen.
„Nicht selten haben diese jungen Männer auch Drogen dabei“, berichtet Hendric Bagert. Da liegt der Schluss nahe, dass sie sich zum Teil „im kriminellen Milieu bewegen“ und mit Betäubungsmitteln Geschäfte machen.
Da die Zielgruppe meist gut vernetzt ist und auch die Bundespolizei beobachtet – oft werden Teenager vorgeschickt, um die Lage am Bahnhof auszukundschaften –, ist nach der offiziellen Verkündigung des Waffenverbotes nicht damit zu rechnen, dass die Bundespolizei vielfach fündig wird bei den anstehenden Kontrollen.
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Die Deklaration einer Waffenverboszone liefert der Bundespolizei aber immerhin die Basis für intensivere Personenkontrollen am Gelsenkirchener Hauptbahnhof. Zuwiderhandlungen können mit einem Platzverweis, Haus- und Beförderungsverbot sowie Zwangsgeld bestraft werden. Ausgenommen von dem Verbot ist der U-Bahn-/Stadtbahn-Bereich.
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