Gelsenkirchen/Arnheim. 2017 hatten Eltern ihren Sohn in einem Wohnwagen in den Niederlanden misshandelt und hungern lassen. Der Vater muss nun länger ins Gefängnis.

Was sich bis 2017 in einem Wohnwagen mit Gelsenkirchener Kennzeichen abspielte, sorgte weit über die Stadtgrenzen hinaus für Entsetzen: Immer wieder wurde ein damals achtjähriger Junge von seinen Eltern auf einem Campingplatz in den Niederlanden misshandelt. Nun wurde die Strafe für den Vater deutlich erhöht.

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Statt der 2018 verhängten Gefängnisstrafe von drei Jahren muss der Mann nach einem Berufungsverfahren nun viereinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Gericht im niederländischen Arnheim folgte am Montag weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft, blieb aber immer noch unter der geforderten Strafe von fünf Jahren.

Eltern ließen das Kind hungern und dursten

Dem Vater sowie der Mutter waren im ersten Verfahren vor einem Gericht in Zutphen Kindesmisshandlung und Freiheitsberaubung vorgeworfen worden. Laut Anklage hatten sie den Jungen im ersten Halbjahr 2017 auf einem Campingplatz in Winterswijk nahe der Grenze zu Nordrhein-Westfalen über mehrere Wochen immer wieder gefesselt, geschlagen und eingesperrt. Zudem „bestraften“ die Eltern das Kind, indem sie es hungern und dursten ließen.

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Die Misshandlungen waren am 22. Juli aufgeflogen, nachdem andere Camper den abgemagerten Jungen bei der Suche nach etwas Essbarem in ihrem Zelt überraschten. Das Kind sei nackt gewesen und habe Striemen an Hand- und Fußgelenken gehabt. „Wollt ihr nicht meine Eltern sein?“, soll der Junge damals gefragt haben. Als die Polizei die Eltern in der Nacht stellen wollte, unternahmen sie einen erfolglosen Fluchtversuch.

Familie verschwand 2016 aus Gelsenkirchen

Auch die Mutter war im ersten Prozess zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Über die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen dieses Urteil werde erst später entschieden, da die Frau zunächst noch in Deutschland eine Strafe wegen Misshandlung eines anderen Sohnes absitzen müsse, berichtete die niederländische Nachrichtenagentur ANP.

Die Familie - zu der neben dem damals achtjährigen Jungen auch noch zwei jüngere Mädchen gehörten - hat bis Februar 2016 zu viert in Gelsenkirchen gewohnt. Damals stand die Familie bereits unter Betreuung des Jugendamtes, weil sie zuvor in Haltern auffällig geworden war. Bei der Betreuung in Gelsenkirchen verhielten sie sich nach damaliger Angaben der Stadt aber unauffällig. Der Wohnwagen mit GE-Kennzeichen war damals auf die Eltern der Mutter zugelassen. (dpa/red)