Gelsenkirchen-Buer. Nach dem Feuer in der Küche von „Burger Brothers“ in Gelsenkirchen soll dort renoviert werden. Bisher wurde aber wohl kein Bauantrag gestellt.

Knapp anderthalb Monate ist es her, dass in der Küche des Burger-Restaurants „Burger Brothers“ auf der Hochstraße in Buer ein Feuer ausgebrochen ist (wir berichteten). Seitdem ist das Lokal geschlossen. Die Betreiber des Restaurants und der Inhaber des Gebäudes sagen: „Es wird renoviert.“ Danach solle der Laden wieder öffnen. Von der Stadt heißt es nun jedoch, dass bisher noch gar kein Bauantrag gestellt wurde.

„Durch umfangreiche Umbauten im Haus und die Brandschäden entspricht es nicht mehr den ursprünglichen Genehmigungen“, teilt die Stadt auf Nachfrage dieser Redaktion mit. Bereits vor dem Brand wurde das Gebäude offenbar anders genutzt, als vorgesehen, wie der Brandschutzsachverständige Stefan Budde-Siegel, der den Fall gut kennt, erklärt. Seit dem Bau im Jahr 1904 diene es auch als Wohnhaus. Ursprünglich waren nur die Räume im ersten Obergeschoss für städtische Jugendarbeit genehmigt worden. Eine von der ursprünglichen Baugenehmigung abweichende Wohnnutzung, so Budde-Siegel, sei von der Stadt in all den Jahren nicht bemerkt worden.

Bauanträge waren nicht vollständig

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Als der jetzige Eigentümer vor einigen Jahren die sanierungsbedürftige Immobilie im Herzen von Buer erworben hätte, habe er zunächst die Fassade saniert, berichtet Budde-Siegel. Auch habe er zwei Bauanträge bei der Stadt eingereicht – beide seien aber nach Meinung der Stadt unvollständig gewesen, der Eigentümer sollte zahlreiche zusätzliche Bauvorlagen und Nachweise beibringen. Trotzdem habe der Besitzer das Haus weiter renoviert und umgebaut – in der Hoffnung, doch noch eine Genehmigung zu bekommen. Das führte allerdings dazu, dass die Stadt die Nutzung des Gebäudes letztendlich untersagte, unter anderem die Statik bereitete den Gutachtern Sorgen. Diese Nutzungsuntersagung, die nach Informationen der Redaktion schon vor dem Brand am 31. Januar vorlag, wurde allerdings erst nach dem Feuer vollstreckt.

Nun dürfen weder das Ladenlokal noch die darüberliegenden Wohnräume bezogen werden. Erst „nach Beantragung, Prüfung und Genehmigung können die bestehenden Mängel, die nicht genehmigten Umbauten und die Schäden des Brandes beseitigt werden“, erklärt die Stadt. Weil aber seit 2015 eine Genehmigung für das Restaurant vorliegt, kann Budde-Siegel „nicht nachvollziehen“, warum die Stadt einen neuen Bauantrag fordert. „Eigentlich kann Burger Brothers wieder eröffnen“, sagt er. Es müsse lediglich eine Trennwand im Gastraum zurückgebaut werden.

Zuständiger Architekt im Februar verstorben

Genehmigung erforderlich

Wer ein Gebäude baut, verändert oder anders als bisher nutzen will, braucht dazu in den meisten Fällen eine Baugenehmigung. Der dazu notwendige Bauantrag muss, bis auf wenige Ausnahmen, von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser bearbeitet und unterschrieben werden.

Das heißt, dass für Bauvorhaben in der Regel ein Architekt oder Ingenieur beauftragt werden muss. Wer ein Gebäude ohne Genehmigung verändert, riskiert eine Nutzungsuntersagung.

Die Stadt teilt hingegen mit, dass eine Nutzung als Wohnraum und/oder Gewerbefläche erst beantragt werden müsse. „Die Art der Nutzung bestimmt der Eigentümer über seine Planer in einem Bauantrag. Es sind prinzipiell beide Nutzungsarten möglich, die dann im Verfahren geprüft werden“, heißt es. Ein entsprechender Antrag liege jedoch noch nicht vor. Das noch kein neuer Antrag eingereicht wurde, liegt laut Budde-Siegel unter anderem daran, dass der damit beauftragte Gladbecker Architekt Alfred Luggenhölscher im Februar im Alter von 83 Jahren plötzlich verstorben ist.

Der Brandschutzsachverständige hat in dem Fall vor allem Mitleid mit den Betreibern von Burger Brothers: „Das ist die Hölle.“ Denn diese hätten nicht nur unter dem wirtschaftlichen Schaden durch den Brand und die lange Schließung des Lokals zu leiden. Sie müssten auch alle Genehmigungen bei der Stadt einholen – bei Umbauten zusammen mit dem Eigentümer. Ein hoher bürokratischer Aufwand, dem sie sich bei Anmietung des Ladenlokals sicherlich nicht bewusst gewesen seien.

Sachverständiger warnt vor günstigen alten Häusern

Budde-Siegel will aber auch Käufer warnen, alte Immobilien nicht leichtfertig zu erwerben. Denn zu dem günstigen Kaufpreis kämen oft nicht nur horrende Kosten für die Renovierung. Es müsse auch immer genau geprüft werden, ob alle An- und Umbauten sowie die vorgesehene Nutzung genehmigt sind.