Gelsenkirchen-Ückendorf. In Gelsenkirchen ist der Prozess gegen einen Familienvater gestartet, der eine junge Mutter gestalkt und mit dem Tod bedroht haben soll.
Ihre Tränen kann „Seda“ (32, Spitzname) kaum unterdrücken, als sie das Justizzentrum Gelsenkirchen am Freitagmittag verlässt. Viel Kraft hat es die junge Mutter gekostet, den Gang zum Gericht anzutreten. Obwohl sie dem Angeklagten Faruk B. (43) nicht ins Gesicht blicken musste. Dem Mann, der sie laut Anklage von Juni 2018 bis November 2018 gestalkt haben soll. Und der sich in einem späteren Prozess vor einem Schwurgericht in Essen zu verantworten hat – denn der Gelsenkirchener soll die Zumba-Lehrerin am 22. Juni dieses Jahres mit 21 Messerstichen beinahe getötet haben.
„Danke für Eure Unterstützung, danke, dass ihr mir zur Seite steht“, sagt Seda nachdem der aufmunternde Applaus auf dem Platz vor der Behörde verhallt ist. Familie, Freunde und Bekannte, aber auch Vertreter des Frauenverbandes Courage und von AUF waren zuvor in den Gerichtssaal 314 gekommen, um dem Prozessauftakt gegen den vierfachen Familienvater beizuwohnen. „Ich will, dass jeder weiß, wie gefährlich dieser Mann ist“, sagt Seda. Er müsse verurteilt werden, sonst drohe anderen vielleicht ähnliches. „Er gehört weggesperrt - für immer.“
Klageschrift listet Drohungen auf: „Ich werde dich durchlöchern. Ich werde dich töten.“
Lächelnd hatte der Vater von vier Kindern (9, 11, 13, 15) seinen Verteidiger noch begrüßt, er trägt einen schwarzen Kapuzenpulli, der Bart ist grau meliert, die schütteren Haare leicht wirr. Ein Übersetzer hilft, als die Vorsitzende Richterin Tanja Klumpe die Anklage verlesen lässt. Sieben Fälle von massivem Stalking listet die Schrift auf im Zeitraum eines halben Jahres, zitiert bedrohliche Nachrichten, die Seda von dem Stalker aufs Handy bekommen habe. Unter anderem die: „Ich werde dich töten, ich schwöre auf meine Kinder. Ich werde dich durchlöchern. Ich werde dich töten. Ich schwöre auf Allah und mein Buch. Ich werde dich töten, du Hure.“ Dazu wird Faruk B. vorgeworfen, trotz eines bereits gerichtlich verfügten Annäherungsverbotes die Nähe der zweifachen Mutter gesucht zu haben – an ihrer ehemaligen Wohnadresse und im Sport-Paradies.
Auf Intervention von Sedas Anwalt Frank Jasenski macht die Vorsitzende Richterin dem Angeklagten klar, dass der sogenannte Stalking-Paragraf (§ 238 im Strafgesetzbuch) zur Urteilsfindung herangezogen werden könnte, wodurch bis zu drei Jahre Haft drohen.
Im Schutzraum nebenan wartet Seda darauf, ihre Aussage zu machen, eine Verwandte steht ebenso bereit, auszusagen. Doch dazu kommt es nicht. Denn je weiter die Befragung von Faruk B. durch Richterin Tanja Klumpe fortschreitet, desto mehr zeichnet sich ab, dass sich das Gericht bei der Urteilsfindung auf ein psychiatrisches Gutachten stützen müssen wird. Der Gelsenkirchener, der in einer Maßregelvollzugsklinik im benachbarten Herne untergebracht ist, und sein Verteidiger Markus Waclawek gaben an, dass sich der 43-Jährige „seit zehn Jahren wegen Schizophrenie ärztlich behandeln lässt und regelmäßig Medikamente einnimmt“.
Gutachterin beschäftigt sich auch mit der Messerattacke
Klägeranwalt Frank Jasenski befürchtet, dass die Krankheit des Angeklagten dazu führen wird, dass wenn das Gutachten positiv für ihn ausfällt, Faruk B. attestiert wird, nicht oder nur teilweise schuldfähig zu sein. Der Anwalt kündigte daher an, alles zu tun, das für Faruk B. wahrscheinlich positive Urteil zu Fall bringen zu wollen.
Die Anklage wegen Stalkings ist vom Prozess um die Messerattacke auf die Klägerin abgekoppelt. Das Amtsgericht Gelsenkirchen kann laut Anwaltsauskunft nur Strafen bis zu vier Jahren verhängen – ein Prozess und eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags oder versuchten Mordes hätte ein weitaus höheres Strafmaß zur Folge. Diese Verhandlung wird bald am Landgericht Essen geführt.
Das Landgericht Essen hat laut Jasenski bereits ein psychiatrisches Gutachten für den Tatzeitraum des Messerangriffs in Auftrag gegeben. Auch das fertige Dr. Marianne Miller an.
Aggressives Verhalten gegenüber Praxisteam
Augenscheinlich gibt es Brüche in der Krankenvita, der Vierfachvater kann sich nicht „mehr genau daran erinnern, ab wann die Medikamente nicht mehr geholfen haben“, von undokumentierten Behandlungen ist die Rede und von seinem aggressivem Verhalten gegenüber dem Praxisteam. Vielleicht auch ein Teil der Verteidigungsstrategie. Als Klumpe nachhakt, gibt Faruk B. zu Protokoll, dass „die Behandlung im November 2018 abgebrochen wurde“. Die Vorsitzende Richterin stellt daraufhin fest, dass der Großteil der ihm vorgeworfenen Stalking-Taten „noch in die Behandlungszeit“ hineinreichen.
Was am Ende der kurzen Verhandlung die Frage der Schuldfähigkeit des Angeklagten zum Tatzeitpunkt aufwirft. Die muss nun die psychiatrische Sachverständige Dr. Marianne Miller per Gutachten dem Gericht beantworten. Bis dahin vertagt sich das Gericht.