Gelsenkirchen. Die Bluttat eines Stalkers in Gelsenkirchen hat viele Menschen erschüttert. Das sagt die Polizei zu den Vorwürfen der Opferanwälte.

Die Polizei hat sich bereits zu dem Vorwurf der Opferanwälte geäußert, „schwere Versäumnisse“ begangen zu haben. Unter anderem kritisierten die Rechtsanwälte Frank Jasenski und Peter Weispfenning, dass „von einer laut Polizeigesetz möglichen Durchsuchung oder Ingewahrsamnahme des späteren Täters“ beim ersten Notruf der Frau abgesehen wurde. Eine Anzeige gegen die Polizei wegen unterlassener Hilfeleistung liegt aber nicht vor.

Auf Anfrage dieser Zeitung teilte die Polizei mit, „dass der Einsatz sachgerecht durchgeführt wurde“, so Sprecher Torsten Sziesze. „Die Voraussetzung für eine Ingewahrsamnahme des Tatverdächtigen lagen zum Zeitpunkt der Entscheidung nicht vor.“

Polizeisprecher Torsten Sziesze. 
Polizeisprecher Torsten Sziesze.  © WAZ | Christian Eiting

Zum Verständnis: Ein tätlicher Übergriff etwa würde die rechtliche Grundlage für eine Gewahrsamnahme schaffen, eine verbale Drohung nicht.

Polizei: Beschuldigter kam dem Platzverweis nach

Nach Darstellung der Polizei sei die Frau nach dem Notruf in Höhe des Lokals „Back Coffee“ an der Horster Straße angetroffen worden. Nach Aufnahme der Anzeige und einem Sicherheitsgespräch, das geht aus einem Antwortschreiben hervor, „machte sie sich auf den Weg in Richtung ihres Wohnhauses und konnte von den Beamten in Höhe des Eingangs des Kinos Schauburg gesichtet werden.

Distanz zwischen Täter und Opfer: gut 250 Meter

Danach begaben sich die Einsatzkräfte in das Restaurant „Sultan Saray“ (Goldbergplatz/Ecke De-La-Chevallerie-Straße), wo sie auf den Beschuldigten trafen.“

Einer Gefährderansprache folgte laut Polizei ein Platzverweis, dem dem Beschuldigte nachgekommen sei. „Er entfernte sich fußläufig in Richtung De-La-Chevallerie-Straße, auf die er einbog und seinen Weg in Richtung Marktplatz fortsetzte.“ Zu diesem Zeitpunkt, heißt es in dem Schreiben weiter, „war die Gefahr nicht mehr gegeben.“

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Zwischen den Orten liegt mit Blick auf eine Karte eine Distanz von circa 250 Metern, das gerichtlich verfügte Annäherungsverbot von Faruk B. umfasst 25 Meter.

Ausführliche Befragung nach Entlassung

Den Kontakt zum Opfer habe die Polizei kurz nach der Tat im Krankenhaus aufgenommen, wie Polizeisprecher Torsten Sziesze des Weiteren mitteilte. „Dort wurde vereinbart, dass eine ausführliche Befragung und Vernehmung mit Rücksicht auf die schweren Verletzungen des Opfers erst nach der Entlassung aus dem Krankenhaus durchgeführt wird.“