Gelsenkirchen-Buer. . Nach der Messerattacke am Samstag in Gelsenkirchen kämpft die verletzte Frau (32) noch um ihr Leben. Der Täter (43) hat die Frau gestalkt.
Keine Entwarnung: Noch immer ringt die 32-jährige Frau, die am Samstagnachmittag von einem 43-jährigen Mann mit mehreren Messerstichen lebensgefährlich verletzt wurde, im Krankenhaus um ihr Leben. „Die Frau schwebt noch in akuter Lebensgefahr“, sagte Staatsanwältin Elke Hinterberg von der zuständigen Justizbehörde in Essen.
Den Ermittlern ist es zudem gelungen, mehr über die Hintergründe der Bluttat zu erfahren. Demnach handelt es sich bei dem mutmaßlichen Täter um einen türkischen Staatsbürger, der die Frau seit 2018 „stalkt“, sie also hartnäckig verfolgt und ihr immer wieder auflauert. Beide standen in keiner Beziehung zueinander. Die geschiedene Frau hat zwei minderjährige Kinder, die nun betreut werden. Sie wurden innerhalb der Familie untergebracht.
Einstweilige Verfügung erwirkt
Offenbar aber wollte der Mann mit der 32-Jährigen eine Beziehung führen, sein Werben stieß aber auf keine Gegenliebe. Weil die Nachstellungen überhand nahmen, hat die Gelsenkirchenerin nach Angaben der Staatsanwaltschaft mehrfach „Strafanzeigen und gerichtliche Schritte eingeleitet“. Unter anderem hatte die Verfolgte eine einstweilige Verfügung erwirkt, an die sich der Beschuldigte aber nicht hielt.
Mordmerkmale
Mord und Totschlag – beide Tatbestände erfordern eine vorsätzliche Begehungsweise. Von Mord ist die Rede, wenn zusätzliche Merkmale erfüllt werden.
Laut Gesetz ist derjenige ein Mörder, wer aus Mordlust,zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln einen Menschen tötet. Zu den Mordmerkmalen gehört auch, dass jemand einen Menschen tötet, um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken.
Hilferuf eine halbe Stunde vor der Bluttat
Eine halbe Stunde vor der Bluttat hat die Frau bereits einem Hilferuf bei der Polizei abgesetzt. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft. Trotz des Näherungsverbotes war der Mann vor dem Wohnhaus der 32-Jährigen aufgetaucht und auf und ab gelaufen. Die herbeieilende Polizei hat daraufhin „eine Gefährderansprache“ gehalten, so Staatsanwältin Elke Hinterberg. Heißt: Ihm ins Gewissen geredet, ihn an das Verbot und drohende Strafen bei Zuwiderhandlung erinnert und dem Mann am Ende „einen Platzverweis erteilt“. Daraufhin ging der Mann fort.
Haftbefehl lautet auf versuchten Totschlag
Der 43-jährige Mann aus Gelsenkirchener sitzt seit dem Wochenende in Untersuchungshaft, der Haftbefehl lautet auf „versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung“, sagte Staatsanwältin Elke Hinterberg. Ob niedere Beweggründe eine Rolle bei dem bewaffneten Angriff gespielt haben, versuchen die Ermittler noch zu ergründen. Sollte das der Fall sein, so sähe sich der Mann mit dem Vorwurf des versuchten Mordes vor Gericht konfrontiert.
Zuhause aufgelauert
Der Mann hatte der Frau vor dem Haus an der Horster Straße (schräg gegenüber dem Kunstmuseum), in dem sie wohnt, am Samstag gegen 14,30 Uhr aufgelauert und auf sie eingestochen. Er wurde in der Nähe des Tatortes gefasst, die lebensgefährlich verletzte Frau per Helikopter ins Krankenhaus gebracht.