Gelsenkirchen-Neustadt. . Auf einem Gelsenkirchener Hinterhof stapelt sich Müll – zum Ärger der Anwohner. Die Stadt darf den Abfall nicht entfernen. Das steckt dahinter.
In einem Gelsenkirchener Hinterhof zwischen der Peterstraße und dem Hauptbahnhof-Süd stapelt sich der Müll. Holzpaletten, Pflastersteine, Möbel und Elektrogeräte sind auf großen Stapeln überall auf der Fläche verteilt, zum Teil auch auf den Parkbuchten.
Auch interessant
Einer Anwohnerin des Hauses an der Peterstraße 1 stinkt die Müllhalde, über die sie täglich beim Blick aus dem Fenster ärgert so sehr, dass sie sich an die Stadt gewandt hat. Die kann der Frau jedoch nur bedingt weiterhelfen, wie Stadtsprecher Martin Schulmann erklärt. „Der Hinterhof ist ein Privatgelände“, sagt er.
Müll türmt sich auf Gelsenkirchener Grundstück – Stadt ist machtlos
Die Befugnisse der Stadt seien daher eingeschränkt: „Im Zweifel wäre es Diebstahl, den Müll einfach entsorgen zu lassen.“ Denn solange von dem Abfall keine Gefahr ausgehe, sei der Eigentümer für die Entsorgung zuständig.
Problematisch ist laut dem Stadtsprecher in diesem Fall, dass die Gebäude, die an den Hinterhof grenzen, den „verschiedensten Personen“ gehören. Welcher Teileigentümer welchen Müll entsorgen muss, ist unklar.
Ordnungsdienst konnte keine Gefahrstoffe finden
Um sich einen Überblick über die Situation zu verschaffen, haben Mitarbeiter des kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) das Grundstück bereits am 7. Juni besucht. Einen Grund, seitens der Stadt einzugreifen, hätten sie aber nicht gefunden.
Auch interessant
„Ein Großteil des Mülls scheint von Bauarbeiten zu stammen“, so Schulmann. Lebensmittelreste oder Gefahrstoffe seien nicht in den Müllstapeln gewesen. Lediglich von den Holzpaletten, die sich im Hof stapeln, könnte eine Brandgefahr ausgehen. Einer der Eigentümer habe versichert, diese bis zum 4. Juli zu entsorgen. Andernfalls, so Schulmann, droht ihm eine Anzeige.
Müll auf öffentlichen Plätzen gehört binnen 48 Stunden entsorgt
Auch interessant
Generell kann die Stadt Gelsendienste damit beauftragen, illegal abgelagerten Müll zu entsorgen. Auf öffentlichen Plätzen sollen Ärgernisse innerhalb von 48 Stunden beseitigt werden, so die Zielvorgabe. Auf Privatgelände wird die Stadt nur tätig, wenn von dem Abfall Gefahr ausgeht. Dann muss der Eigentümer auch für die Entsorgung aufkommen.
In den vergangenen Monaten gab es in Gelsenkirchen mehrfach Probleme mit Abfall. Am Hördeweg ärgerten sich Anwohner über illegalen Müll. Auch an der Sternstraße machten Müllberge Ärger.