Gelsenkirchen. Im Januar starb eine Fünfjährige im Zentralbad, Montag ein Junge (2) im Sportparadies: Schilder klären jetzt in fünf Sprachen über Gefahren auf.
Wieder ist ein Kleinkind in einem öffentlichen Bad in Gelsenkirchen ertrunken. Der zweijährige Junge aus Bochum starb am Montag im Sportparadies. Eine ähnliche Tragödie hatte sich bereits vor sechs Monaten ereignet: Im Januar war ein Mädchen (5) im Zentralbad leblos auf dem Beckenboden gefunden worden. In beiden Fällen handelte es sich um ein Kind aus einer syrischen Familie. Dass spätestens jetzt die Zeit zu handeln ist, bekunden die Stadtwerke ausdrücklich.
Kinder, die nicht schwimmen können, müssen Schwimmflügel tragen
„Bei uns reißen die Gespräche über diese schlimmen Vorfälle nicht ab“, erklärt Janin Meyer-Simon. Auf allen Ebenen werde im Unternehmen darüber diskutiert, wie man bei den Badbesuchern ein besseres Bewusstsein über die Gefahren im Wasser gerade für Kinder schaffen könne, betont die Sprecherin der Stadttochter.
Ein erster Schritt wurde bereits nach dem Vorfall im Januar eingeleitet: Seitdem klären Schilder in fünf Sprachen (Deutsch, Englisch, Arabisch, Albanisch und Türkisch) mit anschaulichen Zeichnungen darüber auf, dass Kinder, die nicht schwimmen können, im Wasser Schwimmflügel tragen müssen und diese an der Kasse kostenlos verliehen werden.
Bald auch auf Bulgarisch und Rumänisch
Schon sehr bald sollen Übersetzungen in Rumänisch und Bulgarisch dazukommen. „Die Schilder sind direkt am Eingang platziert. Die Abbildungen sind auch für Menschen verständlich, die nicht lesen können“, erläutert Meyer-Simon. Innerhalb des Schwimmbades, am Beckenrand etwa oder in der Umkleidekabine, hängen Hinweisschilder wie „Nichtschwimmerbereich“ nach wie vor nur in deutscher Sprache.
Gespräche mit Familien führen
Ob die Schilder am Eingang ausreichen? Meyer-Simon formuliert Zweifel: „Viele Besucher kommen aus einem anderen Kulturkreis. Wir wissen nicht, wie sie mit dem Thema Wasser und Schwimmen sozialisiert wurden. Wir stehen darüber in intensivem Austausch mit dem Fachbereich Integration. Wahrscheinlich brauchen wir noch weitere Schritte, um solche schlimmen Vorfälle in Zukunft zu verhindern.“ Das könnten Gespräche sein, die mit Familien geführt würden, die mit Kindern das Bad besuchen. Badbedienstete könnten gezielt Besucher ansprechen, überlegt Meyer-Simon. „Wir schauen uns im Moment auch an, wie Nachbarstädte mit dem Problem umgehen. Aber nicht alles, was andere machen, funktioniert in Gelsenkirchen.“ Wichtig sei, Maßnahmen jetzt schnell zu ergreifen: „Denn so etwas kann jeden Tag wieder passieren“, so Meyer-Simon.
Zu wenig qualifiziertes Personal
Auch andere haben Zweifel. „Es gibt bundesweit in allen Bädern zu wenig qualifiziertes Personal“, beklagt Peter Harzheim, Vorsitzender des Bundesverbandes Deutscher Schwimmmeister. Der Beruf des Schwimmmeisters habe einen schlechten Ruf und werde oft unterdurchschnittlich bezahlt – „darum haben wir Probleme, Nachwuchs zu finden“. Dass besonders Kleinkinder im Schwimmbad gerade bei personeller Unterbesetzung gefährdet seien, liege auf der Hand, meint Harzheim. „Ein Kind ertrinkt schnell und lautlos. Wenn man da nicht sofort vor Ort ist, ist es zu spät.“
1300 Badegäste am Unglückstag
Dass zum Zeitpunkt des Unglücks zu wenig Personal im Einsatz gewesen sei, weisen die Stadtwerke zurück: „Pfingstmontag war mit etwa 1300 Badegästen über den Tag verteilt normaler Betrieb. Um die Zeit des Unglücks waren sieben Schwimmmeister im Einsatz – eine komplette Schicht“, betont die Sprecherin.
Wer sein Kind nicht beaufsichtigt, macht sich strafbar
Harzheim weist auch auf die Aufsichtspflicht der Eltern hin: „Wer mit seinem Kind, das nicht schwimmen kann, ins Schwimmbad geht, muss es beaufsichtigen. Alles andere ist strafbar.“
Nach Ansicht von Petra Polz-Waßong sei es jetzt auch höchste Zeit, dass sich auch die Politik mit den Vorfällen beschäftige. In ihrer Funktion als sachkundige Bürgerin von AUF-Gelsenkirchen hat sie jetzt zum wiederholten Male beantragt, das Thema im Ausschuss für Sportentwicklung und Prävention am 3, Juli auf die Tagesordnung zu heben.
Sieben Becken im Sportparadies
Das Sport-Paradies verfügt über sieben Schwimmbecken: im Hallenbad ein 50-Meter-Wellenbecken, ein nicht für reguläre Besucher zugängliches Kursusbecken und ein Planschbecken. Im Freibad hat es ein Ausschwimm-, Nichtschwimmer-, Plansch-, Springer- und Mehrzweckbecken
Peter Harzheim weist auf die Aufsichtspflicht der Eltern hin: „Wer mit seinem Kind, das nicht schwimmen kann, ins Schwimmbad geht, muss es beaufsichtigen. Alles andere ist strafbar.“