Gelsenkirchen-Buer. . Das Eduard-Spranger-Berufskolleg in Buer hat nun offiziell den Auftrag vom Schulträger, sich mit seinem Namensgeber zu befassen.

Eigentlich lief das Thema „Namensgebung Eduard-Spranger-Berufskolleg“ in der Sitzung des Bildungsausschusses am Donnerstag nur unter „Mitteilungen der Verwaltung“, also ohne Diskussion. Für den neuen Schulleiter Ralf Niebisch gab es jedoch einen Arbeitsauftrag dazu.

Der Ausschuss hatte, angestoßen vom Gelsenzentrum e.V., 2017 bereits diskutiert, ob der Pädagoge Eduard Spranger heute noch ein geeigneter Namensgeber für eine Schule sei. Spranger hatte sich während der Nazizeit mehrfach national-völkisch mit antisemitischen Untertönen geäußert, nach 1945 jedoch eine Wendung vollzogen. Er war nicht Mitglied der NSDAP, aber des Stahlhelms, der Vorläuferorganisation der SA. Die Diskussion über Spranger wird bundesweit geführt, mit unterschiedlichen Ergebnissen.

Große Verdienste um das Berufsschulwesen

Der mittlerweile in den Ruhestand verabschiedete Schulleiter Manfred Abstiens betonte im Oktober ‘17 die Verdienste von Spranger um das Berufsschulwesen. Seine Schule sei bereit, das Thema aufwändig aufzuarbeiten. Aber nur, wenn der Schluss, zu dem die Schule unter Einbeziehung von Lehrern, Schülern und Eltern sowie des Instituts für Stadtgeschichte (ISG) komme, von der Stadt auch akzeptiert werde.

Dieses Versprechen bekam der neue Leiter nun nicht. Versprochen wurde. dass Verwaltung und das ISG den Aufarbeitungsprozess begleiten. Niebisch ist bereit, diese Aufarbeitung öffentlich statt hinter verschlossenen Türen zu führen, versicherte er auf WAZ-Anfrage. Bedacht werden müsse aber bei allem auch der über Jahrzehnte erarbeitete gute Ruf seiner Berufsschule.

Gutachten von 2013 des ISG bleibt unter Verschluss

Diskutieren will er im schulischen Umfeld und nicht, wie vom ehemaligen SPD-Stadtverordneten Klaus Brandt gefordert, an öffentlichen Orten. Brandt fordert auch, das 2013 erstellte Spranger-Gutachten des ISG zu veröffentlichen. Das ISG verweigert dies, da das Gutachten „Teil des laufenden Beratungsprozesses“ sei, daher nicht veröffentlicht werden dürfe. Das letzte Wort in Sachen Spranger hat die Stadt.