Essen/Gelsenkirchen. . Mit 52 Messerstichen tötete er seine Nachbarin. Aber weil er im Wahn zustach, wies das Schwurgericht den Gelsenkirchener in die Psychiatrie ein.

Eine schreckliche Tat, aber es war laut Schwurgericht Essen der Wahn, der den 39 Jahre alten Gelsenkirchener steuerte. Weil er als schuldunfähig und weiterhin gefährlich gilt, wies das Gericht ihn am Montag für nicht absehbare Zeit in die geschlossene Psychiatrie ein.

Richter Andreas Labentz richtete gleich zu Beginn der Urteilsbegründung die Worte an die Angehörigen der 64-jährigen Frau, die am 27. März durch 52 Messerstiche getötet wurde. Für die Familie sei das sicherlich ein Alptraum, sagte er und betonte, dass die Kammer durch keine Entscheidung die Frau zurück ins Leben holen könne.

39-Jähriger fühlte sich von der RAF verfolgt

Gleichzeitig wies er aber darauf hin, dass der Beschuldigte an einer paranoiden Psychose leide: „Er war sicher, dass seine Nachbarn zur RAF gehören und ihn verfolgen. Er glaubt sogar, dass er Beweise dafür hat.“ Die Rote Armee Fraktion (RAF) hatte Deutschland in den 70er Jahren mit Terroranschlägen überzogen.

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Aber leider, so der Richter, sei eine solche Krankheit niemandem anzusehen. Labentz zu den Zuhörern: „Auch diese Menschen leiden. Stellen Sie sich mal vor, Sie hätten solche Beweise, dass sie verfolgt werden.“

Morgens um acht Uhr hatte die 64-Jährige ihre Wohnung verlassen, um ihren Hund in der Nähe der Zentraldeponie in Resse auszuführen. Wie Videos zeigen, verließ ihr Nachbar, der 39-Jährige, das Haus kurz nach ihr. Er folgte ihr, stach im Wahn auf sie ein. Danach flüchtete er nach Borken, wo die Polizei ihn festnahm.

40 Seiten Vernehmung über die RAF

Wie irre der Mann ist, zeigt das Vernehmungsprotokoll der Polizei nach der Festnahme. Labentz: „40 Seiten, auf denen es nur um die RAF geht.“

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Das Gericht folgte mit seiner Entscheidung dem Antrag von Staatsanwältin Valeria Sonntag. Verteidiger Andreas Renschler hatte dagegen Zweifel an den Beweisen geäußert und Freispruch beantragt. Das Gericht gestand ihm zu, dass die Indizien eigentlich nicht ausreichten. Aber das Ergebnis der DNA-Analyse überführe den Beschuldigten.

Opferblut an Messer und Kleidung

Labentz: „An seiner Kleidung war Blut an ganz vielen Stellen, und das war mehrfach als das Blut des Opfers zu identifizieren.“ Auch am Messer sei das Blut der Frau festgestellt worden.

Sicher sei, dass es zuvor keinen persönlichen Kontakt zwischen der Frau und ihm gegeben habe, der die Herkunft des Blutes auch erklärt haben könnte. So sei für die Kammer ohne jeden Zweifel festzustellen, dass er der Täter sei.