Gelsenkirchen. . Der Ex-Vorsitzende der Schalker Ultras klagte gegen den Polizeieinsatz beim Spiel gegen Saloniki im August 2013. Das Gericht urteilte anders.

  • Gericht teilt Einschätzung der Polizei, dass die akute Gefahr eines Platzsturms drohte
  • Verwaltungsrichter stuften die Klage der Ultras daher als unbegründet ein
  • Bei dem Einsatz in der Nordkurve war den Polizisten blanker Hass entgegengeschlagen

Der bundesweit aufsehenerregende Polizeieinsatz beim Schalke-Spiel gegen PAOK Saloniki, als mehrere hundert Beamte wegen einer mazedonischen Fahne die voll besetzte Nordkurve stürmte, war nicht rechtswidrig. Der Einsatzleiter durfte wegen akuter Gefahr eines Platzsturms wütender Griechen-Fans diese nicht ungefährliche Maßnahme anordnen. Diese Entscheidung traf gestern die 17. Kammer des Verwaltungsgerichts nach stundenlanger Verhandlung.

Kläger war Vorsitzender der Ultras

Auch interessant

Die Richter wiesen damit die Klagen des früheren Vorsitzenden der Schalker Ultras, Dr. Stephan Kleier sowie eines weiteren Ultra-Mitglieds ab. Sie wollten vom Gericht festgestellt wissen, dass der umstrittene Einsatz der Ordnungshüter bei diesem Champions-League-Spiel am 21. August 2013 rechtswidrig gewesen sei.

Marsch in die Nordkurve angeordnet

Die Kammer bezeichnete die Klage bereits als unzulässig. Es gebe keine Wiederholungsgefahr für eine solche so brisant eskalierte Situation. Dies zeige schon der Umstand, dass ein weiteres Heimspiel der Königsblauen gegen den selben Gegner im Februar 2017 völlig ohne Auseinandersetzung über die Bühne gegangen sei.

Beim folgenden Bundesliga-Spiel gegen Leverkusen zeigten die Schalker Ultras erneut, was sie von dem Polizeieinsatz hielten.
Beim folgenden Bundesliga-Spiel gegen Leverkusen zeigten die Schalker Ultras erneut, was sie von dem Polizeieinsatz hielten.

Die Richter stuften die Klage auch als unbegründet ein. Es gebe, so der Vorsitzende, keine Anhaltspunkte, dass die Polizei die Gefahrenlage konstruiert habe, um den Ultras zu zeigen, wer Herr im Hause (sprich Veltins-Arena) sei. Dies hatte Jochen Hefer aus Freiburg behauptet, Rechtsanwalt der Kläger. Das Gericht meinte, dass es genügend Hinweise für den Einsatzleiter der Polizei gab, dass es leichter sei, die provozierende Fahne zu beseitigen, als die griechischen Fans zu kontrollieren. Den Gästeblock hätte man absichern können, aber nicht hunderte von griechischen Fans, die in mehreren Blöcken verstreut unter Schalke-Anhängern saßen. Da sei der Marsch in die Nordkurve das nachvollziehbarere und leichtere Mittel gewesen.

Auch die Ultras müssen Anweisungen Folge leisten

Auch interessant

Auch die Ultras, so der Vorsitzende, müssten den Anweisungen der Polizei Folge leisten. Die Richter zeigten sich erschrocken, welch blanker Hass den Polizisten entgegenschlug. Das hätten sie in den Videos gesehen. Ultras lebten nicht in einem rechtsfreien Raum. Wenn Polizisten sich nicht rechtmäßig verhalten haben sollten, wofür die Richter keine Belege hätten, dann müsse man das vor einem Gericht klären, aber nicht an Ort und Stelle per Faustrecht. Auch die Behörde, meinte ein Polizeivertreter vor Gericht, sei über den Einsatz nicht glücklich gewesen. Er habe aber eine Eskalation wie einen Platzsturm verhindert. AZ:17K 5544/15