Gelsenkirchen. . Bei einem Brand mit einem Toten in Heßler waren keine Lebensretter installiert. Worauf bei der Installation der Sensoren zu achten ist.

  • Die Rauchmelderpflicht zu Beginn dieses Jahres führte bislang zu deutlich mehr Feuerwehreinsätzen
  • Die Retter in Gelsenkirchen sprechen von einer Verdoppelung der Einsatzzahlen im Vorjahresvergleich
  • Insgesamt 32 Mal schlugen seit Jahresbeginn die Sensoren Alarm, in 19 Fällen brannte es tatsächlich

Seit Anfang des Jahres gibt es in Nordrhein-Westfalen die gesetzliche Rauchmelderpflicht für private Wohnräume. Es gilt seither für alle Wohnungen und Häuser: Mindestens in jedem Schlafraum und in den Fluren, die als Rettungsweg dienen, müssen die Lebensretter unter der Decke angebracht sein.

Nach dem ersten Quartal zieht Simon Heußen, Sprecher der Feuerwehr Bilanz: „Wir haben seit Januar mehr Alarmmeldungen über ausgelöste Heimrauchmelder erhalten. Die meisten davon waren absolut berechtigt – daher ist die Rauchmelderpflicht aus unserer Sicht schon jetzt ein voller Erfolg.“ Und weiter: „Die Einsätze haben sich mehr als verdoppelt.“ Im Vergleichszeitraum des vergangenen Jahres gab es keinen Alarm durch Rauchmelder.

Wobei man dazu sagen muss, dass vormals in den Einsatzprotokollen das Stichwort „ausgelöste Heimrauchmelder“ nicht mit aufgeführt sein musste – das ist heute anders. Der Vergleich hat interne Befragungen als Basis.

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32 Einsätze, bei denen ein Heimrauchmelder Alarm geschlagen hatte, gab es in Gelsenkirchen bis zum 1. April und in 19 Fällen brannte es tatsächlich. Durch die frühzeitige Alarmierung konnte in allen Fällen Schlimmeres verhindert werden. Fünf Menschen und ein Hund verdanken den Meldern wahrscheinlich ihr Leben, sie konnten allesamt rechtzeitig gerettet werden. Bei einem Brand mit Todesfolge am 1. Januar in Heßler waren nach Erkenntnissen der Wehr übrigens keine Rauchmelder installiert. Spitzenreiter bei Alarm durch Rauchmelder ist laut Feuerwehr „angebranntes Essen auf dem Herd“.

Auf DIN-Angabe und CE-Kennzeichen achten

Damit die Sensoren im Ernstfall ihre Funktion zuverlässig erfüllen, ist der richtige Anbringungsort entscheidend. „Rauchwarnmelder sind so anzubringen, dass sie vom Brandrauch ungehindert erreicht werden können, damit Brände in der Entstehungsphase zuverlässig erkannt werden“, weiß der Abteilungsleiter des Vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutzes Johannes Tintschl. Dies ist am höchsten Ort und möglichst in der Mitte eines Raumes der Fall. Wichtig bei der Installation ist nicht nur der richtige Ort, sondern auch die Qualität der Rauchmelder.

Aufschluss darüber gibt der Buchstabe „Q“ auf der Verpackung. Dazu Tintschl: „Die hohe Ansprechempfindlichkeit bei sehr einfachen Meldern löst zwar Alarm aus, aber leider auch, wenn es sich zum Beispiel statt Brandrauch um aufgewirbelten Staub bei einem heftigen Luftzug handelt. Q-Rauchmelder hingegen detektieren den Rauch genauer und vermeiden so Fehlalarme“. An der Qualität der Rauchmelder sollte man daher nicht sparen, so der Experte.

Der gesetzlich vorgeschriebene Mindeststandard dieser Lebensretter sind das CE-Kennzeichen und die DIN-Angabe EN 14604. Nicht minder wichtig ist die regelmäßige Wartung der Geräte.