Gelsenkirchen. . Der mutmaßlicher Mörder (49) der getöteten Hundehalterin (63) aus Gelsenkirchen kommt in eine psychiatrische Klinik. Was das bedeutet.
Im Fall der getöteten Hundehalterin (63) aus Gelsenkirchen ist gegen den beschuldigten 49-jährigen Verdächtigen auf richterliche Anordnung ein sogenannter Unterbringungsbefehl ergangen – das teilte die Essener Staatsanwaltschaft mit. Damit wird er vorläufig in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen. Eine solche Unterbringung in ärztliches Obhut erfolgt bei schuldunfähigen und vermindert schuldfähige Tätern.
Der 49-jährige Nachbar, ein alleinstehender Mann aus der Siedlung „Neuer Weg“ in der Resser Mark, steht unter dem dringenden Tatverdacht, die 63-Jährige am 27. März nahe eines Umspannwerkes an der Wiedehopfstraße mit zahlreichen Messerstichen getötet zu haben. Die Frau war dort in einem Naherholungsgebiet mit ihrem schwarzen Riesenschnauzer spazieren gegangen und nicht mehr zurückgekehrt. Ihr besorgter Lebengefährte (56) fand ihren Leichnam später auf dem Wirtschaftsweg zum Umspannwerk.
Anwohner berichteten der WAZ, dass der Festgenommene im Alltag zwar höflich und freundlich gewesen sei, er sich aber augenscheinlich verfolgt gefühlt haben müsse. Balkon und Fenster seiner Wohnung waren mit Spiegeln und Kameras bestückt.