Gelsenkirchen. . 575.000 Euro hat die Stadt für 350 Flüchtlinge ausgegeben, die Sachsen und Sachsen-Anhalt zugewiesen waren. Nun will Gelsenkirchen Geld zurück.

Mit diesem Vorstoß setzt die Stadtspitze bundesweit ein Signal – ob die Rechnung aufgeht?

Mit der Bitte, aus ersparten Hilfsmitteln des Bundes für die Länder Sachsen und Sachsen-Anhalt in Gelsenkirchen entstandene Kosten von rund 575.000 Euro auszugleichen, hat sich jetzt Oberbürgermeister Frank Baranowski an die Ministerpräsidenten der beiden Länder gewandt.

Diese Summe hat die Stadt Gelsenkirchen 2016 nach ihren Berechnungen allein an Kosten der Unterkunft für 350 anerkannte Asylbewerber und Schutzberechtigte ausgegeben, die eigentlich den beiden Ländern Sachsen und Sachsen-Anhalt zugeteilt worden waren.

Auslöser war ein Bericht im Mitteldeutschen Rundfunk

In einem Bericht des Mitteldeutschen Rundfunks MDR (Titel: „Geld vom Bund: Sachsen und Sachsen-Anhalt profitieren von Phantomflüchtlingen“) wurde berichtet, dass die beiden Bundesländer zusammen rund 6,2 Millionen Euro für anerkannte Flüchtlinge erhalten haben, obwohl die Flüchtlinge in andere Bundesländer weiter gezogen sind. Gelsenkirchen erwartet nun, dass sie Geld, das sie nicht benötigt haben, weiterleiten.

Mit der Rückforderung von Flüchtlingskosten in Höhe von 575.000 Euro, betont die Stadtverwaltung, würde nur ein Teil der Flüchtlingskosten gedeckt. Das Geld fordert die Stadt von den Ländern Sachsen und Sachsen-Anhalt ein.

Menschen Sachsen und Sachsen-Anhalt zugewiesen

Gelsenkirchen hat laut Verwaltung für 2016 „selbst unter Berücksichtigung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft für geflüchtete Menschen immer noch einen Eigenanteil von rund einer Million Euro für die Kosten der Unterkunft zu tragen. In den kommenden Jahren wird noch sehr viel Geld für die Integration in die Hand genommen werden müssen.“

Mit dem Schreiben stellt die Stadt nun ihre Kosten für die Menschen in Rechnung, bei denen nachvollziehbar war, dass sie nach Sachsen und Sachsen-Anhalt zugewiesen waren, jedoch ihren Wohnsitz in Gelsenkirchen genommen haben.

Es sind auch andere Kommunen betroffen

„Sachsen und Sachsen Anhalt haben für die Unterbringung von Flüchtlingen Geld vom Bund erhalten. Diese Menschen haben aber gar nicht dort gelebt und somit auch keine Kosten verursachen können“, stellt Oberbürgermeister Frank Baranowski fest und betont, dass es ihm auch hier „um Solidarität zwischen Ländern und Kommunen“ gehe. „Wir erwarten, dass die beiden Länder das Geld, das sie erhalten, aber gar nicht benötigt haben, an uns weiterleiten.“

Mit dem Appell setzt Gelsenkirchen – auch ohne rechtlich verpflichtende Grundlage – bewusst ein Zeichen. Stadtsprecher Martin Schulmann: Mir ist kein anderer Fall bekannt, in dem eine Stadt entstandene Kosten eingefordert hat. Aber es sind natürlich auch andere Kommunen betroffen.“

Die 2016 mit dem Integrationsgesetz verabschiedete Residenzpflicht für Flüchtlinge soll solch einen Fall künftig verhindern. Für maximal drei Jahre darf der Staat anerkannten Flüchtlinge ohne Arbeitsplatz den Wohnort vorschreiben.