Gelsenkirchen. . Die Schalker Management GmbH will eine Mitarbeiterin loswerden, spricht mehrere Kündigungen aus. Doch vor Gericht siegt die 53-jährige Angestellte.

Hartnäckigkeit und Ausdauer sind Tugenden, die im Fußball-Profi-Geschäft gefragt sind. Für die Chefetage der FC Schalke Management GmbH zerplatzt diese Strategie zumindest vor der Justiz. Seit zwei Jahren will die Gesellschaft ihre Mitarbeiterin B. loswerden, man traf sich regelmäßig vor dem Arbeitsgericht. Parallelen zu den Profis sind unverkennbar: Gepunktet haben die Manager vor Justitia noch nicht.

Bis zur ersten Kündigung vor zwei Jahren hatte die 53-Jährige seit 2002 als kaufmännische Angestellte im Bereich Payment gearbeitet. Sie bearbeitete Kundenreklamationen, betreute die Mitglieder, führte die Korrespondenz. Als bei der Abrechnung von Knappenkarten Geld verschwand, verdächtigten die Arbeitgeber B. und kündigten ihr. Die Anschuldigungen entpuppten sich vor Gericht als haltlos.

Gehälter flossen nur noch scheibchenweise

Es folgten neben weiteren Kündigungen auch eine aus betriebsbedingten Gründen. Der Arbeitsbereich wurde an den Westdeutschen Wachdienst ausgelagert. Siegerin bei dann folgenden Klagen blieb stets die 53-Jährige. Die Gerichte waren nicht überzeugt von der Berechtigung der Kündigungen. Dann flossen auch die Gehälter an die Mitarbeiterin nur noch scheibchenweise. Die 53-Jährige musste Teile ihrer Gehaltsansprüche gerichtlich einklagen.

Zwischenzeitlich wurde die Frau von der Arbeit freigestellt. Sie will weiter ihrem Arbeitsvertrag entsprechend für Schalke arbeiten, sich nicht in die Knie zwingen lassen. Schließlich sagte Schalke nach der letzten Niederlage vor Gericht zu, die 53-Jährige weiter zu beschäftigen. Vor Gericht wird deutlich, was der Arbeitgeber unter einer vertragsgerechten Beschäftigung im kaufmännischen Bereich verstand. Die Frau musste zuletzt Bestecke polieren, Servietten auslegen, Logen reinigen, Müll sortieren.

Als sie auch noch gefüllte Kisten zu schleppen hatte, erlitt sie einen Bandscheibenvorfall, musste ins Krankenhaus. Dass sie schließlich wieder arbeitsfähig geworden ist, kommentiert Schalke-Prozessbevollmächtigter Dr. Till Wegmann sarkastisch mit „spontaner Prozessgenesung“. Man werde sich noch häufiger vor Gericht treffen. Das Gericht gab der Klägerin recht, Schalke muss sie vertragsgemäß weiter beschäftigen.