Gelsenkirchen. Schalke 04 Arena Management GmbH schickte Angestellter eine Kündigung nach der anderen. Doch die Frau gewann bisher jeden Rechtsstreit vor Gericht.
- Die Schalke 04 Arena Management GmbH schickte einer Angestellte eine Kündigung nach der anderen
- Doche die 52-Jährige gewann bisher jeden Rechtsstreit vor Gericht
- Am 1. März entscheidet die Kammer, ob die letzte Kündigung berechtigt war
Hartnäckigkeit, Ausdauer und viel Leidensfähigkeit muss eine 52-jährige kaufmännische Angestellte seit eineinhalb Jahren besitzen. So lange dauert bereits der Rechtsstreit mit ihrem Arbeitgeber, der FC Schalke 04 Arena Management GmbH. Die Auseinandersetzung mit ihrem Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht weist erstaunliche Parallelen auf zu manchen Abläufen in der Profiabteilung des Bundesligisten. Dort versucht das Management hin und wieder, teure und nicht mehr gewünschte Spieler loszuwerden. Nicht mehr sehen will Schalke auch ihre Mitarbeiterin, die bis Mitte 2004 gut 12 Jahre lang in Diensten des Vereins stand. Am fetten Gehalt der kaufmännischen Angestellten, die eine Leitungsfunktion im Bereich Payment ausübte, kann es nicht liegen. Die 52-Jährige verdiente zuletzt gerade mal 2350 Euro monatlich.
Prozesslawine begann mit fristloser Kündigung 2014
Man gewinnt vor Gericht den Eindruck, dass die Rechtsanwälte, die Schalke ins Rennen schickt, zu demonstrieren haben, wie die Machtverhältnisse verteilt sind. Die Prozesslawine, die auf die 52-Jährige zurollte, begann mit ihrer fristlosen Kündigung im Juni 2014. Sie soll bei der Abrechnung von Knappenkarten Geld in die eigene Tasche gesteckt haben. Als die Verdachtskündigung vor Gericht nicht zu halten war, folgten die nächsten Kündigungen im November 2014, im Februar 2015 und zuletzt im November.
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In den beiden letzten Schreiben gab Schalke betriebsbedingte Gründe an. Zunächst hieß es, die Tätigkeiten seien umverteilt worden oder würden von der Geschäftsführung erledigt. Mittlerweile ist der Arbeitsbereich an den Westfälischen Wachschutz GmbH übertragen worden. Über die rechtliche Bewertung des Übergangs hat das Gericht noch nicht entschieden. Die früheren Mitarbeiter sind weiterhin tätig, die 52-Jährige gilt als unerwünscht. Nur scheibchenweise überwies Schalke die Gehälter, die der Angeklagten noch zustehen. Anwalt Martin Löbbecke erzürnt das Verhalten des Vereins: „Es ist unglaublich, dass Schalke 04 eineinhalb Jahre braucht, um unstrittige Gehaltszahlungen erst nach und nach vorzunehmen.“
Klägerin hat bislang jeden Rechtstreit gewonnen
Bisher hat die 52-Jährige jeden Rechtsstreit mit Schalke gewonnen. Und zwei weitere Entscheidungen scheinen sich auch zu ihren Gunsten zu entwickeln. Schalke hatte ihrer Mitarbeiterin auch das Weihnachtsgeld vorenthalten. Bis zu einer Entscheidung am 23. Februar erwartet das Gericht plausible Gründe von der Beklagten, warum sie die Zahlung verweigerte. Und am 1. März entscheidet die Kammer, ob die letzte Kündigung berechtigt war.