Gelsenkirchen. . Die Landesrichtlinien sieht Ferienbetreuung nicht vor, die Stadt bietet sie nicht hinreichend an, klagen Eltern von Förderschülern in Gelsenkirchen.
Auf Granit beißen seit geraumer Zeit die Eltern von Kindern an Förderschulen in der Stadt bei ihren Bitten um bezahlbare Betreuungsangebote für ihre Kinder. „2012 habe ich den ersten Brief in dieser Sache geschrieben, bis heute sind wir nicht weiter gekommen“, klagt Dr. Jan Klug, Vorsitzender der Schulpflegschaft an der städtischen Albert-Schweitzer-Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. Die Elternvertreter hatten ihr Anliegen zuletzt bei einem Gespräch mit Elternvertretern im März vorgetragen, zu dem das Bildungsreferat eingeladen hatte. Damals habe der Dezernent, Dr. Manfred Beck, ein gesondertes Gespräch zu dem Problem zugesagt.
Dieses Gespräch sei nun abgesagt worden, wie ein Schreiben an die Eltern belegt. Auf WAZ-Anfrage betonte Dr. Beck jedoch, ein Gespräch solle stattfinden, müsse jedoch noch vorbereitet werden.
Gebundener Ganztag schreibt die Ferienbetreuung nicht vor
Hauptkritikpunkt der Eltern ist die ungleiche Behandlung ihrer Kinder in punkto Ferienbetreuung. Das wiederum hängt mit dem gebundenen Ganztagsbetrieb zusammen, der für alle Förderschulen in der Stadt gilt; die städtischen wie die auch die drei vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe getragenen. Der gebundene Ganztag entsprechend den Vorschriften des Landes sieht eine sichere tägliche Betreuung in der Schule bis 16 Uhr vor, freitags bis 12.30 Uhr. Ferienbetreuung schreiben die Richtlinien nicht vor. Im Gegensatz zum Offenen Ganztagsangebot, das es an allen Regel-Grundschulen in Gelsenkirchen gibt. Dieses ist mit Betreuung in den Ferien verbunden ist.
Genau darum geht es den Eltern in erster Linie. „Für Kinder mit Behinderungen ist es besonders wichtig, eine sichere Betreuung zu haben, wenn Eltern berufstätig sein wollen. Alleinerziehende haben sonst gar keine Chance, zu arbeiten. Und so wird Armut auch noch zementiert“, klagt Klug.
Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch für Eltern behinderter Kinder sichern
Zwar gibt es, wie auch in der Antwort auf das jüngste Schreiben der Elternvertreter an den Schulverwaltung angeführt, außerschulische, städtische Ferienangebote, die auch Kindern mit Behinderungen offen stehen. Viele Betroffene könnten diese aber nicht nutzen, so Klug. „Kinder, die aufgrund ihrer Entwicklung oder Leiden etwa harninkontinent sind, können diese Angebote angesichts der sanitären Ausstattung der Jugendzentren, in denen das Angebot stattfindet, nicht wahrnehmen.“
Die Ferienangebote der Lebenshilfe, auf die die Verwaltung in ihrer Antwort auf den Elternbrief unter anderem verweist, seien zwar für jeden nutzbar,. Aber im Gegensatz zu städtischen Angeboten gebe es hier keine soziale Staffelung. Eltern behinderter Kinder müssten dementsprechend deutlich mehr – laut Eltern bis zu 2000 Euro für acht Wochen Betreuung in den Ferien im Gegensatz zur 720 Euro für die entsprechende Betreuung inklusive Ferien an Regelschulen – zahlen. Dass die Stadt für die Schulen in LWL-Betreuung nicht zuständig seien, lasen die betroffenen Eltern nicht gelten: „Auch diese Schulen besuchen Kinder aus Gelsenkirchen.“ Auch für Eltern behinderter Kinder sollte in einer familienfreundlichen Stadt „die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sichergestellt werden“, fordert Holger Tiedje, Eltern-Sprecher der Hansaschule.