Gelsenkirchen. . Verbraucherzentrale und Gafög in Gelsenkirchen verzeichnen Zuwachs bei der Schuldnerberatung. 1248 Fälle in 2015. Zahl der Insolvenzen geht in der Summe auf 665 zurück.

Die Zahl der privaten Insolvenzen ist rückläufig, demgegenüber steht die vergleichsweise hohe Zahl an Schuldnerberatungen in Gelsenkirchen: Astrid Simon von der Verbraucherzentrale Gelsenkirchen kommt auf 383 Schuldnerfälle und 120 Insolvenzen für das Jahr 2015. Für die Gafög zeichnet Werner Donner ein ähnliches Bild: 865 neue Schuldnerfälle in 2015 stehen 1045 aus dem Jahr davor gegenüber. 445 Insolvenzanträge hat die Gafög 2015 eingereicht, davor waren es 490. Zahlen von der dritten Anlaufstelle, dem Diakoniewerk, waren nicht zu bekommen.

Vielerlei Gründe gibt es, in die Schuldenfalle zu geraten, wie Astrid Simon und Werner Donner, Leiter der Schuldnerberatung der Gafög, berichten: „Arbeitslosigkeit, Krankheit und ein dadurch gemindertes Einkommen sowie Trennungen führen häufig in die finanzielle Krise, oft aber auch verfangen sich Bürger im Dschungel von Kreditverträgen, beispielsweise für ein Smartphone oder teure Unterhaltungselektronik.“

Wenn es kein „Auskommen mehr mit dem Einkommen“ gibt und existenzielle Not droht, suchen Betroffene Rat und Hilfe. Wie aber gehen die Helfer dabei vor?

„Zunächst werden Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt“, erklärt Astrid Simon in vereinfachter Form den Ablauf. Als nächstes kämen die Daueraufträge, Überweisungen und Einzugsermächtigungen an die Reihe, sie würden auf Anraten der Experten von dem Betroffenen gestoppt. Die Helfer setzen sich dann mit Bank und Gläubigern in Verbindung und stellen einen Plan auf, was nach Abzug von existenzsichernden Zahlungen wie Miete und Strom übrig bleibt. Kernfrage dabei: Was kann der Schuldner monatlich an Abtragung noch leisten? Simons Erfahrung dabei: „Die Gläubiger zeigen sich nicht selten aufgeschlossen“, einer Ratenzahlung zuzustimmen.

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Detektivarbeit bei Gläubigersuche

Mitunter benötigen Berater detektivisches Gespür und Geduld – etwa, wenn Verträge unauffindbar sind oder sich der Sitz des Gläubigers im Ausland befindet.

Ist ein Plan aufgestellt, so dauert es nach Angaben der Verbraucherschützerin Simon zwei bis drei Jahre, bis die Hilfesuchenden ihre Schulden auch wirklich los sind.

Anders sieht es aus, wenn am Ende doch eine Privat-Insolvenz bei Gericht angemeldet werden muss. Diese Verfahren dauern sechs Jahre. Das Gericht versucht dabei – bei Erfolgsaussicht – noch einmal, den bereits gefassten Plan zum Schuldenabbau durchzusetzen. Stimmen mehr als die Hälfte der Gläubiger zu, tritt er in Kraft. Klappt das nicht, wird ein Steuerberater oder Anwalt als Treuhänder bestellt. Der prüft dann akribisch die Vermögens, Geld- und Sachwerte. Pfändbares wird verteilt. Ist nichts da, ordnet das Gericht eine sogenannte Restschuldbefreiung an.

Ein Erwachsener muss sechs Jahre ab Insolvenzeröffnung den pfändbaren Teil seines Einkommens an den Treuhänder abgeben, derzeit ist das ein Teil des über 1030 Euro hinausgehenden Einkommens . Hält sich der Schuldner an alle Auflagen, erklärt ihn das Gericht nach sechs Jahren für schuldenfrei.