Gelsenkirchen. Die Verwaltung blieb auch in zweiter Instanz im Kündigungsfall des ehemaligen stellvertretenden Jugendamtsleiter Frings erfolglos.

Man sei enttäuscht über das Urteil, sagte Stadtsprecher Oliver Schäfer nach der gerichtlichen Niederlage der Stadt im Fall Thomas Frings vor dem Landesarbeitsgericht. Betonte allerdings auch: „Wenn Herr Frings zurück kommt, wird er sicher nicht mehr im Jugendamt arbeiten.“ Das sei ausgeschlossen.

Eine Schlussfolgerung des städtischen Rechtsdezernenten Dr. Christopher Schmitt aus dem Verfahren: „Wir müssen feststellen, dass aus städtischer Sicht die Beschreitung des Kündigungsweges nicht den erhofften Erfolg gebracht hat“. Aber: Nachdem die Stadt in zwei Instanzen mit der außerordentlichen Kündigung gescheitert und das Arbeitsverhältnis mit Thomas Frings nicht aufgelöst worden sei, „ist ein Festhalten an der Kritik am Auflösungsvertrag mit Alfons Wissmann kühn“, so Schmitt.

Sascha Kurth (CDU): Diskussion über die juristische Strategie

Nach Einschätzung der CDU-Fraktion werde nun die Diskussion über die juristische Strategie in den Mittelpunkt rücken. Fraktionsgeschäftsführer Sascha Kurth teilte mit, man erwarte weitere Details aus der schriftlichen Urteilsbegründung. Warum etwa, so Kurth, „die Interessenkollision zwischen Frings in Funktion beim Jugendamt und beim Kinderschutzbund nicht weiter in den Mittelpunkt gestellt wurde, ist rätselhaft. Sie sind evidenter Teil der Anschuldigungen des aufgebauten Systems und sie sind belegbar“.

Die CDU sieht ihre Bedenken zum Aufhebungsvertrag mit Ex-Amtsleiter Wissmann bestätigt. Konkrete Geschäftsführertätigkeiten von Frings hätten nicht nachgewiesen werden können. Anders bei Wissmann: „Die Belege dafür konnten wir im Fernsehen sehen.“ Hier zeige sich, „dass die Vermutungen, der Aufhebungsvertrag könnte ein Schweigevertrag sein, berechtigt sind.“

Burkhard Wüllscheidt (Grüne): Entscheidung, die so zu akzeptieren ist

„Für uns ist das eine juristische Entscheidung, die so zu akzeptieren ist“, kommentierte Burkhard Wüllscheidt (Grüne). „Für uns bleibt Frings weiter einer der Hauptverantwortlichen im Neustart- und Überbelegungsverfahren. Deshalb ist er für uns untragbar.“ Wüllscheidt betonte: „Wir bleiben dabei: Die außergerichtliche Einigung mit Wissmann hat die Aufklärung der arbeitsrechtlichen Verstrickung verhindert.“

Dr. Günter Pruin (SPD): Fristlose Kündigung war gerechtfertigt

SPD-Fraktionsgeschäftsführer Dr. Günter Pruin stellte fest, die im Untersuchungsausschuss unterstellte Behauptung, in einem Arbeitsgerichtsprozess würde es einen Erkenntniszuwachs geben, habe sich als falsch erwiesen. Pruin sieht im Frings-Urteil „die Richtigkeit der positiven Haltung der SPD-Fraktion zum Aufhebungsvertrag mit Alfons Wissmann“ bewiesen. Zum LAG-Urteil meinte er: „Die Verfehlungen, u. a. im Zusammenhang mit den intensivpädagogischen Maßnahmen in Pécs, waren meines Erachtens so gravierend, dass eine fristlose Kündigung gerechtfertigt war.“