Gelsenkirchen. Jugendhilfeskandal Gelsenkirchen: Am Donnerstag, 23. Juni, treffen sich die Verwaltung und Thomas Frings um 12 Uhr vor dem Landesarbeitgericht Hamm.

Die nächsten drei Wochen sind richtungsweisend. In Sachen Jugendhilfeskandal, der Gelsenkirchen seit über einem Jahr intensiv beschäftigt, steht die Politik vor zwei wichtigen Terminen: Am 1. Juli diskutiert der vom Rat extra eingesetzte Ausschuss den Abschlussbericht der Verwaltung, ehe am 7. Juli die Stadtverordneten über eine Fortsetzung oder eine Auflösung dieses Gremiums entscheiden.

Neben dieser politischen Ebene gibt es aber noch eine weitere, die am Donnerstag, 23. Juni, eine wesentliche Rolle für die Öffentlichkeit spielen wird: eine arbeitsrechtliche. Dann wird die 11. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm (Az. 11 Sa 23/16) ab 12 Uhr in zweiter Instanz über die Absicht der Stadt Gelsenkirchen verhandeln, das Arbeitsverhältnis mit Thomas Frings, zuletzt stellvertretender Leiter des städtischen Jugendamtes, durch eine außerordentliche Kündigung zu beenden.

Stadt legte Berufung ein

Wir erinnern uns: Mit dem Urteil vom 1. Dezember 2015 hatte das Arbeitsgericht Gelsenkirchen (Az. 4 Ca 988/15) auf Unwirksamkeit der am 18. Mai 2015 ausgesprochenen Kündigung der Stadt gegen Frings erkannt. Dagegen wendet sich die Stadt mit dem Rechtsmittel der Berufung.

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Frings (59) ist seit März 1982 bei der Stadt Gelsenkirchen beschäftigt und aufgrund tarifvertraglicher Bestimmungen nur noch aus wichtigem Grund kündbar, wie das Landesarbeitsgericht in einer Prozessmitteilung feststellt. Der Hintergrund der als außerordentliche Tat- und Verdachtskündigung ausgesprochenen Kündigung vom 18. Mai 2015 sind diese Vorwürfe der Stadtverwaltung: Thomas Frings soll durch eine nicht genehmigte und nicht genehmigungsfähige Nebentätigkeit als (Mit-)Geschäftsführer und (Mit-)Gesellschafter der Neustart kft in der ungarischen Stadt Pecs Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis verletzt haben. Aufgrund der Interessenskollision soll Frings seine Aufgaben im städtischen Jugendamt nicht mehr unbefangen und unparteilich ausgeübt haben, argumentiert die Stadt Gelsenkirchen. Neustart unterhielt in Pecs bekanntlich ein Resozialisierungszentrum für Jugendliche. Dort waren zeitweise von anderen Jugendämtern (etwa Herne, Gladbeck) betreute Jugendliche untergebracht.

Wissmann schloss einen Aufhebungsvertrag

Der Kläger soll u.a. auf eine besonders hohe Auslastung bzw. Überbelegung der Gelsenkirchener Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung St. Josef (gehört zu St. Augustinus GmbH) hingewirkt haben, damit deren damalige Leitung im Gegenzug für eine Belegung der Einrichtung in Pecs sorgte.

Die von der Neustart kft in Pecs genutzte Immobilie gehörte Frings und dem früheren Jugendamtsleiters Alfons Wissmann und wurde als Betriebsgebäude angemietet. Mit Wissmann schloss die Stadt einen Aufhebungsvertrag mit Wirkung zum 31. Juli 2015.