Gelsenkirchen. Nicht nur die Stadt und Unternehmen, sondern auch Privatleute installieren Kameras, um sich vor Einbrüchen zu schützen. Aber ihre Rechte sind andere.

Die Frage nach der „Überwachung der Überwacher“ beschäftigte Politik und Verwaltung unlängst in der Bezirksvertretung Mitte. Konkret ging es um private Überwachungskameras zum Schutz des Eigentums, die aber den öffentlichen Raum tangieren – was verboten ist. Die SPD-Bezirksfraktion hatte das Thema durch eine Anfrage auf die Tagesordnung gebracht – örtlich beispielhaft untermauert mit dem Gebäude Skagerrakstraße/Ecke Chattenstraße sowie dem Haus im Kreuzungsbereich Hohenzollern-straße/Bulmker Straße.

Bei allem Verständnis für Hausbesitzer, die ihr Eigentum zum Schutz vor Einbruchsdelikten überwachten, sei ihm wichtig, so SPD-Sprecher Lothar Urban, an wen sich Bürger wenden könnten, die sich unfreiwillig überwacht fühlten. Etwa durch schwenkbare Verfolgungskameras. Matthias Hapich, Justiziar und interner Datenschutzbeauftragter der Stadt, klärte auf. „Es ist richtig, dass Bürger ihr Privateigentum mit Kameras überwachen dürfen. Auch ein Privatgrundstück.“ Selbst eine Fassade dürfe videoüberwacht werden, vorausgesetzt allerdings, dass es bereits Vorfälle gegeben habe.

Was man ausdrücklich nicht darf: den öffentlichen Verkehr vor seinem Haus aufzeichnen. Hapich: „Privatpersonen dürfen Kameras nicht so ausrichten, dass der öffentliche Raum erfasst wird.“ Es sei denn, das Gebäude liege direkt an einer Straße. Da sei ein Meter ab Hauswand noch erlaubt.

Stadt ist nicht die Aufsichtsbehörde

Der Pferdefuß für Bürger: Die Stadt ist in Sachen Kamera-/Videoüberwachung nicht die zuständige Aufsichtsbehörde, wie man annehmen könnte. „Zuständig ist die Landesdatenschutz-Beauftragte“, teilte Hapich mit. Die Stadt sei deswegen aber nicht untätig, suche die Örtlichkeiten bei einschlägigen Informationen mit dem kommunalen Ordnungsdienst auf und könne Betreiber beziehungsweise Eigentümer ausmachen und der Landesdatenschutzbeauftragten weiter leiten. „Wir können jedoch nicht in Häuser gehen und sagen, dass wir die von der Überwachungskamera aufgenommene Bilder oder Filme sehen wollen“, betonte Hapich.

Unbenommen der eingeschränkten Handlungsmöglichkeiten können sich Bürger also an die Stadt wenden, wenn sie sich von einer privaten Kamera im öffentlichen Raum überwacht fühlen. Entsprechende Informationen gehen dann namentlich an Helga Block, die seit dem 1. Oktober 2015 Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Nordrhein-Westfalen ist. Ab dann kann es allerdings schon dauern, bis so ein Kamerafall untersucht werde, kündigte der Verwaltungsvertreter gleich an.