Gelsenkirchen.. Die Polizei Gelsenkirchen hat dem Innenministerium auf Anfrage eine Liste mit möglichen Einsatzorten von Kameras übermittelt, darunter der Bahnhofsvorplatz. Die Bewertung steht noch aus.

Spätestens nach den Übergriffen auf Frauen an Silvester in Köln und anderswo registrierten Städte und Gemeinden ein verändertes Sicherheitsgefühl bei ihren Bürgern. Sie reagieren darauf unter anderem mit neuen Sicherheitskonzepten und manche auch mit Plänen zur Videoüberwachung. Auch in Gelsenkirchen ist das ein Thema.

Das Polizeipräsidium Gelsenkirchen hat „nach Aufforderung durch das Innenministerium NRW eine Liste mit sechs denkbaren Orten für eine Videoüberwachung erstellt und an das Ministerium übermittelt“, teilte Polizeisprecher Olaf Brauweiler auf Anfrage dieser Zeitung mit. Ob in der Stadt bestimmte Orte in Zukunft videoüberwacht werden, sei aber noch völlig offen. „Die Liste liegt dem Ministerium aktuell zur Bewertung vor“, so Brauweiler weiter. Unter anderem aufgeführt sind darin „der Bahnhofsvorplatz und der ZOB Gelsenkirchen“, weitere Details nannte er nicht.

Wichtig: Die Orte, an denen eine Videoüberwachung eingerichtet werden kann, unterliegen engen rechtlichen Voraussetzungen. Beispielsweise muss es dort verstärkt schwere Straftaten (Raub, Körperverletzung) geben. Eine Prüfung der potenziellen Gelsenkirchener Einsatzorte dahingehend hat laut Polizei noch nicht stattgefunden.

Kameraüberwachung obliegt der Polizei

Erfahrungen mit dem Videoschutz hat das Verkehrsunternehmen Bogestra bereits gemacht. Dessen Sprecherin Sandra Bruns sagte, dass die Ausrüstung der Fahrzeuge mit Kameras im Zusammenspiel mit den Kundenbetreuern dazu geführt habe „dass der Vandalismus gegen Null tendiert.“ Bei Straßenbahnen, die erst in jüngster Zeit derart ausgestattet worden seien, fehlten noch die Erfahrungswerte. „Die Zahl der Übergriffe in unseren Fahrzeugen oder an Haltestellen“, so Bruns, „liegen nach wie vor der Einführung der Videokameras bei 0,003 Prozent.“ Das macht bei 400 000 Fahrgästen pro Tag und 144 Millionen im Jahr zwölf Übergriffe pro Tag und 4380 im Jahr.

Kommunen haben keine Befugnis, ihre Wege, Straßen und öffentlichen Plätze mittels Videokameras zu überwachen. Das obliegt der Polizei. Insofern, lässt die Stadtverwaltung wissen, widerspräche die Forderung der CDU, „eine rechtskonforme Ausweitung der Video-Überwachung auch für Straßen oder Plätze in Gelsenkirchen zu realisieren“, der Gesetzeslage.