Gelsenkirchen. . Gelsenkirchener Ehepaar schloss eine vorläufige Kfz-Versicherung ab – im Glauben, mit Vollkasko. Doch nach einem Unfall zahlt die Versicherung nicht.

Gut versichert glaubten sich Andrea und André S. aus Gelsenkirchen-Heßler. Das Ehepaar hatte sich einen gebrauchten Mercedes E 220 CDI für 3200 Euro gekauft. Bei ihrem Versicherungsvermittler hatten sie am 14. März dieses Jahres den Antrag auf eine Kfz-Haftpflichtversicherung in die Wege geleitet. Ohne die bekäme das Auto keine Zulassung. Das Paar bekam wie gewünscht eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), auch wurde eine Vollkasko-Versicherung bei der Generali ins Wunsch-Paket mitaufgenommen – so steht es auf dem Protokoll.

So weit, so gut. Doch dann kam der Unfall 25. April. „Meine Frau ist bei der Auffahrt auf die Autobahn 42 in Heßler auf der nassen Fahrbahn auf dem Zubringer ins Schleudern gekommen und ist erst auf der Wiese wieder zum Stehen gekommen“, erzählt André S. . Front und Unterboden des Mercedes wurden beschädigt, der Wagen aus dem Baujahr 1999 sei womöglich ein Totalschaden. Das Paar hat ihrer Versicherung den Unfall gemeldet, doch die Generali weigert sich, den Schaden zu übernehmen.

Eine Gesprächsübersicht quittieren lassen

Kurios dabei: Nach Darstellung der Gelsenkirchener Familie ist ihnen vor etwa 14 Tagen ein Schreiben zugekommen, in dem die Generali erklärt, „dass sie die Vollkasko-Versicherung zum 27. Mai aufhebt“. Und dem Versicherungsvermittler teilt sie einem Tag nach dem Unfall am 26. April mit, dass sie ihr Angebot auf die „Kfz-Haftpflichtversicherung mit gesetzlicher Mindestversicherungssumme beschränkt“.

Der Gelsenkirchener Verkehrsrechtler Arndt Kempgens, der den Fall betreut, rät: „Wenn man wie hier eine vorläufige Kfz-Versicherung abschließt, sollte man sich eine Gesprächsübersicht quittieren lassen, am besten ist eine schriftliche Bestätigung über den Inhalt des Versicherungspaketes. Es reicht auch ein Zeuge, der dabei gewesen ist.“

Schadensfall keine Seltenheit

Ein Schadensfall zwischen Anmeldung einer Kfz-Versicherung und dem Abschluss des Hauptvertrages ist laut Kempgens „keine Seltenheit“. Erst vor kurzem ist der VW Passat eines Mandanten genau in dieser Zeit abgebrannt.

Der Anwalt und die Familie S. setzen nun darauf, dass das Aufhebungsschreiben eine bestehende Vollkasko-Versicherung impliziert. Ebenso das Protokoll der Antragstellung.

Die Generali-Versicherung hat sich auf Anfrage der WAZ noch nicht dazu geäußert, wie es in dem Schadensfall weiter vorgehen will. Augenscheinlich kommt aber Bewegung in die Sache. Heute (31. Mai) erwartet das Ehepaar S. vormittags den Gutachter der Generali in Heßler.

Arndt Kempgens ist trotzdem skeptisch: „Das heißt noch nicht, dass die Versicherung den Schaden auch übernimmt.“