Gelsenkirchen. Verbraucherschützer in Gelsenkirchen: Flüchtlinge werden in Shops gelockt. Handy vorgeblich kostenlos als Beigabe. Widerruf der Verträge ist schwer.

Für Flüchtlinge, die hier Schutz suchen, ist es wichtig, dass der Draht zu Freunden und Verwandten in der Heimat nicht abreißt. Das aber ruft auch windige Vertreter auf den Plan, die Flüchtlingen in Filialen oder sogar in deren Unterkünften, „mit falschen Versprechen unvorteilhafte Telefonverträge unterjubeln“, warnt die Verbraucherzentrale.

Betreuer, Helfer sowie Übersetzer sollten deshalb ein Auge auf Vertragsanbahnungen rund ums Telefonieren und Surfen haben und darauf achten, dass ihre Schützlinge nichts ungeprüft unterschreiben. „Denn nicht jeder Vertrag kann widerrufen werden“, warnt Heike Higgen, Beraterin der Verbraucherzentrale Gelsenkirchen.

Niemals etwas unterschreiben, was man nicht versteht

Gern werden Flüchtlinge von Vertrieblern, die oft ihre Muttersprache sprechen, in Shops gelockt mit dem Versprechen, kostenlos ein Handy als Beigabe zu bekommen. Das Problem: Flüchtlinge, die einen Vertrag in einem Telefonladen unterschrieben haben, können diesen nicht ohne Weiteres wieder rückgängig machen. Diejenigen, die eine Vereinbarung in ihrer Unterkunft abgeschlossen haben, sollten mit Hilfe ihrer Betreuer rasch handeln und die Vereinbarung „innerhalb von 14 Tagen schriftlich beim Vertragspartner widerrufen – am besten per Einschreiben“. Die Verbraucherzentrale hilft ihnen dabei . Terminvereinbarungen an der Luitpoldstraße 17 unter: 0209 157 603 01.

Higgen verweist in dem Zusammenhang auf die Grundregel: Neuankömmlinge sollten niemals etwas unterschreiben, was sie nicht verstehen. Sie sollten auch nicht im Vorfeld für eine Leistung zahlen, die man ihnen in Aussicht stellt.

Die Expertin berichtet auch, dass ähnlich fragwürdige Geschäfte mit Flüchtlingen derzeit auch „mit Energieversorgungsverträgen gemacht werden“. Des Öfteren müsse die Verbraucherzentrale Fälle bearbeiten, bei denen sie davon ausgehen muss, dass die Vertragsformulare zwar unterschrieben wurden, aber erst im Nachhinein ausgefüllt worden seien – ohne dass der Betroffene wusste, worum es sich bei dem Dokument eigentlich handele.