Gelsenkirchen. Die Schalke 04 Arena Management GmbH wollte zum wiederholten Male eine Mitarbeiterin loswerden. Arbeitsgericht: Die Kündigung war nicht rechtens.

  • Die Schalke 04 Arena Management GmbH wollte zum wiederholten Male eine Mitarbeiterin loswerden.
  • Arbeitsgericht: Die Kündigung war nicht rechtens.
  • Die 52-Jährige muss weiter beschäftigt werden.

Zielstrebigkeit, Leidenschaft und Ausdauer sind Tugenden, die man eigentlich von Schalkes hoch dotierten Kickern erwartet. Die Haltung scheint eher Richtschnur für die Geschäftsführung der „FC Schalke 04 Arena Management GmbH“ im Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht gewesen zu sein. Seit fast zwei Jahren will sie gerichtlich erzwingen, eine Mitarbeiterin loswerden zu können. Jetzt bekam die 52-Jährige, die seit nunmehr 14 Jahren für den Verein tätig ist, auch nach der vierten Kündigung Recht. Das Arbeitsverhältnis ist nicht aufgelöst, sie muss weiter beschäftigt werden.

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Die Frau war jahrelang als kaufmännische Angestellte im Payment-Bereich unter anderem mit der Abrechnung von Knappenkarten beschäftigt. Als an ihrem Account, zu dem acht weitere Mitarbeiter mit dem selben Passwort Zugang hatten, Manipulationen festgestellt wurden, stand für den Arbeitgeber die Schuldige fest. Es folgte eine Verdachtskündigung. Die hatte vor dem Arbeitsgericht ebenso wenig Bestand wie eine außerordentliche Kündigung, die folgte. Schalke legte nach, versuchte es mit einer betriebsbedingten Kündigung. Die Arbeit sei verteilt und fremd vergeben worden. Außerdem erledige die Geschäftsführung einen Teil ihrer Aufgaben selbst. Schließlich lagerte Schalke den Paymentbereich per Dienstleistungsvertrag mit der „Westfälischer Wachschutz GmbH Co KG“ (WWS) zum 1. November 2015 aus.

Verfahren abgeschlossen

Es erfolgte die nächste betriebsbedingte Kündigung, über die die Kammer jetzt entscheiden musste. Die ist nicht von einem Betriebsübergang überzeugt, da der Wachschutz beispielsweise nur beschränkte Zugangsmöglichkeiten zur EDV-Anlage habe. Die 52-Jährige habe zudem rechtzeitig der Auslagerung widersprochen, da sie nicht ordnungsgemäß über den Hintergrund des angeblichen Betriebsübergangs informiert worden war. Sie hatte Schalke 04 weiter ihren Dienst angeboten, wurde aber nach Hause geschickt. Der vermeintlich neue Arbeitgeber WWS hatte ihr vorsorglich mitgeteilt, dass er sie nach einer Anordnung von Schalke 04 nicht in der Arena einsetzen dürfe. Sie habe dort Hausverbot.

Die 52-Jährige will sich nicht auf eine Abfindung einlassen, da sie weiter arbeiten möchte und den Job auf Schalke gerne macht. Für den Verein könnte die nächste Instanz vor dem Landesarbeitsgericht die letzte juristische Möglichkeit bedeuten, sein erstes Tor zu erzielen. Dazu kommt es nicht mehr. Für Moritz Beckers-Schwarz, Vorsitzender der Arena-Management-Geschäftsführung, ist das Verfahren jetzt abgeschlossen. Die Arena Management GmbH werde die 52-Jährige weiter beschäftigen.

Kommentar: Imageverlust 

Warum riskiert ein Verein, der von Hunderttausenden von Fans geliebt wird, soziale Projekte unterstützt und eine Philosophie des Zusammenseins proklamiert, seinen guten Ruf durch eine ungerechtfertigte Kündigung einer langjährigen Mitarbeiterin?

Die 52-Jährige musste fast zwei Jahre lang darum kämpfen, weiter an ihrem Arbeitsplatz beschäftigt zu werden. Der Frau durch hartnäckigen Widerstand zeigen zu wollen, wer Herr im Hause ist, hat zum Imageverlust des Vereins geführt. Soziale Verantwortung sieht anders aus. Man kann nur hoffen, dass Einsicht die Schalker einlenken ließ und gegenseitiges Vertrauen wieder aufgebaut werden kann.