Gelsenkirchen. Auf Schalke zahlen die Fans mit ihrer Knappenkarte. Mit einer solchen soll eine Arbeitnehmerin ihren Arbeitgeber Schalke 04 um Geld betrogen haben und wurde deshalb im Sommer gekündigt. Die Schalker stehen damit juristisch aber auf dünnem Eis, die Mitarbeiterin könnte vor Gericht siegen.

Fußballfans, die sich in der Arena eine Bratwurst gönnen wollen oder ein Pils herunterspülen, brauchen kein Bargeld in der Tasche zu haben. Bezahlt wird mit der Knappenkarte. Das Zahlungsmittel aus Plastik war Gegenstand einer Klage vor dem Arbeitsgericht. Eine 51-jährige Mitarbeiterin soll fingierte Karten ohne Bezug zu einem Besitzer mit einer Summe aufgeladen haben, die sie später als Bareinnahme ins eigene Portemonnaie fließen ließ. Zusätzlich soll sie Karten, deren Guthaben an die Besitzer ausbezahlt wurde, nicht auf Null gestellt und das Geld für sich vereinnahmt haben.

12 Jahre bei Schalke 04 gearbeitet

Die Manipulationen wurden festgestellt beim Länderspiel der Deutschen U-19 Nationalmannschaft am 11. Juni. Beide Vorwürfe weist die kaufmännische Angestellte vor Gericht empört zurück. Sie stand seit 12 Jahren in Diensten von Schalke und leitete jahrelang den Bereich Payment. Sie sei aus allen Wolken gefallen, als sie aus dem Urlaub zurückgekommen sei und Schalke ihr im Juni die Kündigung präsentiert habe. Die Mitarbeiterin wehrt sich gegen die „willkürlich“ erfolgte Kündigung, will weiter im Servicebereich arbeiten.

Tatsächlich scheint sich der Arbeitgeber nur wegen eines Verdachts auf die 51-Jährige als Schuldige festgelegt zu haben. Alle Verfehlungen, so meinte Dieter Schmidt, Geschäftsführer von „Schalke 04 Arena Management GmbH“, seien vom Account der 51-Jährigen aus erfolgt. So kommt für ihn nur die Klägerin als Täterin in Frage. Doch vor Gericht wird bekannt, dass acht Mitarbeiter ihren Account und ihr Passwort für den EDV-Zugang nutzten.

Vorsitzende zeigt sich überrascht

Demnach hätte sich jeder bereichern können. Doch offensichtlich reichten dem Arbeitgeber die Angaben einer Mitarbeiterin, die die 51-Jährige während deren Urlaubs gegenüber der Geschäftsführung beschuldigt hatte. Es war ausgerechnet die Kollegin, die ihre Einstellung der vermeintlichen Betrügerin verdankt. Die hatte sich vorher für eine Anstellung stark gemacht.

Die Vorsitzende Renate Schreckling-Kreuz zeigt sich überrascht, dass die Unregelmäßigkeiten in der Buchhaltung nicht aufgefallen seien. Sie wundert sich über die Art der Kassenabrechnung, bei der Buchungsbelege handschriftlich durchgestrichen worden seien. Die Richterin gibt deutlich zu erkennen, auf welch dünnem Eis sich der Arbeitgeber bewegt. Der reine Verdacht reicht nicht für eine Kündigung.