Gelsenkirchen. . Die 51-jährige Mitarbeiterin hatte erfolgreich gegen Verdachtskündigung geklagt. Jetzt kündigte Schalke erneut, diesmal aus betriebsbedingten Gründen.

Vereinstreuer als so mancher Profi ist eine 51-jährige kaufmännische Angestellte, die seit zwölf Jahren in Diensten von Schalke steht. Doch die Geschäftsführung des Arbeitgebers "FC Schalke 04 Arena Management GmbH" will die Frau, die im Bereich Payment arbeitet, loswerden.

Bereits im Juni 2014 hatte Schalke 04 ihr auf Verdacht gekündigt. Bei der Abrechnung von Knappenkarten soll sie Geld in die eigene Tasche gesteckt haben. Die Manipulationen seien vom Account der 51-Jährigen erfolgt. So käme nur sie als Täterin in Frage, folgerte die Geschäftsführung.

Bloße Verdacht ist kein Grund

Die Frau aber klagte auf Weiterbeschäftigung. Vor dem Arbeitsgericht wurde bekannt, dass acht Mitarbeiter ihren Account und ihr Passwort nutzten. Der bloße Verdacht, so die Kammer, könne keine Kündigung rechtfertigen.

Mit dem Urteil des Arbeitsgerichts im Februar wurde Schalke aufgefordert, die Frau weiter zu beschäftigen. Doch die hat ihren Arbeitsplatz nicht mehr betreten können. Nach einer außerordentlichen Kündigung im November erhielt die 51-Jährige eine weitere Kündigung aus betriebsbedingten Gründen zum 31. Juli 2015. Die Frau, die weiter an ihrem Arbeitsplatz beschäftigt werden will, klagte erneut.

Tätigkeiten seien umverteilt und fremd vergeben worden

Schalkes Rechtsvertreter erläuterte vor Gericht die Kündigungsgründe. Die Tätigkeiten seien umverteilt und fremd vergeben worden. Außerdem würden die Arbeiten durch die Geschäftsführung erledigt. An der Spitze der GmbH zeichnen gleich drei Geschäftsführer verantwortlich.

Die leitende Tätigkeit der 51-Jährigen sei mit keiner anderen zu vergleichen. Im Vertrag ist von einer Leitungsfunktion der kaufmännischen Angestellten, die 2400 Euro monatlich verdient, allerdings keine Rede. Einen Vergleich lehnt Schalke ab.

Verhältnis sei nicht wie bei einer Ehe

Der Anwalt verglich das Verhältnis zwischen Schalke und der Frau mit einer Ehe. Wenn dort einer sage, er wolle nicht mehr, dann sei es eben so und gehe nicht mehr weiter. Dieser Vergleich brachte den Rechtsvertreter der Klägerin auf die Palme. Schalke könne sich nicht einfach von einer Mitarbeiterin trennen, nur weil deren Gesicht nicht mehr passe.

Aktuell ist die 51-Jährige freigestellt. Am 30. Juni will die Kammer entscheiden. Bis dahin haben beide Seiten Gelegenheit, sich schriftlich zu äußern: Schalke muss die Geschäftsverteilung plausibel darlegen, die Klägerin muss erklären, wie sie sich die Weiterbeschäftigung vorstellt.