Gelsenkirchen. Zwei 50-Euro-Scheine im Magen des Toten. Der gewaltsame Tod in der Asylbewerberunterkunft lässt auch vor Gericht Fragen offen.

Er gesteht, was nur schwer zu bestreiten ist. Am Montag räumt Mustafa D. (34) vor dem Landgericht Essen ein, dass sein 19 Jahre alter Landsmann in der Unterkunft Heistraße durch einen Messerstich aus seiner Hand getötet wurde. Den von der Anklage vorgeworfenen Totschlag gibt er damit aber noch nicht zu. Auch der Hintergrund der tödlichen Auseinandersetzung unter Algeriern bleibt weiter unklar.

Denn im Magen des 19-Jährigen hatte die Essener Rechtsmedizinerin Janine Helmus zwei 50-Euro-Scheine gefunden. Warum hatte er sie geschluckt? Hatte er die Geldscheine vielleicht gestohlen und war deshalb getötet worden? Fragen bleiben.

Blutiges Messer im Zimmer

Die Wahrheitssuche war von Anfang an schwierig. Als die Polizei am späten Abend des 30. Juli vergangenen Jahres zu der Asylbewerberunterkunft an der Heistraße gerufen worden war, hatte sie den Angeklagten am Tatort angetroffen. Es schien, als leiste er dem Opfer erste Hilfe. Doch Zeugenaussagen und seine eigene Oberschenkelverletzung ließen ihn schnell verdächtig werden. Außerdem lag der Rucksack des Getöteten im Zimmer vom Mustafa D, auch ein blutiges Messer. Doch weitere Beweise fehlten. So wurde er nach kurzer Zeit der Festnahme wieder frei gelassen. Allerdings hörten die Fahnder jetzt seine Telefongespräche mit.

Diese belasteten ihn, erinnerten auch an eine von langer Hand geplante Tat. So übersetzten die Dolmetscher einen Anruf, in dem der Angeklagte das Opfer als „Spion“ identifiziert hatte. Er hätte diesen „zu Gott geschickt“.

Der Hinweis auf Gott reicht aber nicht, den Angeklagten als religiösen Fanatiker abzustempeln. Denn Mustafa D. hatte zur Tatzeit über ein Promille Alkohol im Blut, was nicht unbedingt der reinen Lehre seiner Religion entspricht.

Opfer und Täter kannten sich

Fest steht nach den Ermittlungen, dass Opfer und Täter sich schon längere Zeit kannten. Sie trafen sich in Bulgarien, kamen mit Hilfe von Schleusern nach Deutschland. Mehrere Wochen soll der 19-Jährige auch mit weiteren Landsleuten in der Wohnung von Mustafa D. gelebt haben.

Nachdem der Angeklagte das Opfer zunächst gar nicht gekannt haben will, räumt er die Bekanntschaft mittlerweile ein. Am 30. Juli hätte es zwischen ihnen einen Streit gegeben, sagt er. Sie seien beide auf den Laubenweg des Heimes gegangen, beide ein Messer in der Hand. Nach wechselseitigen Stichen seien ihm von anderen Bewohnern die Arme festgehalten worden. Als der Griff sich löste, sei seine Hand vorgeschnellt und das Messer habe wohl mitten ins Herz des anderen getroffen.