Gelsenkirchen. Das leerstehende Gebäude des Sozialwerk St. Georg wurde als Quartier angeboten. Bisher meldeten über 360 Hausbesitzer und Wohnungsgesellschaften freien Wohnraum.

Über 360 Hausbesitzer, Hausverwaltungen und Wohnungsgesellschaften haben sich nach dem Aufruf von Oberbürgermeister Frank Baranowski seit August gemeldet, um Wohnraum für Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen. Zu den gemeldeten Immobilien zählt auch das nicht mehr vom Sozialwerk St. Georggenutzte „Haus Ückendorf“ auf der Ückendorfer Straße. Aus baulichen Gründen war das Haus nicht mehr geeignet für die Zwecke von Behinderten und psychisch Erkrankten, unter anderem fehlt dort ein Aufzug. „Das Gebäude wurde im Juli leergezogen. Die Bewohner leben jetzt in anderen Einrichtungen oder Wohngruppen“, so Stadtsprecher Oliver Schäfer.

In diesen Tagen finden dort nun 120 Flüchtlinge eine Bleibe. „Aus unserer Sicht ist das Gebäude bestens geeignet“, sagt Thomas Kirchmann, der als Mitarbeiter der Stadt Ansprechpartner (Kontakt: T. 0209 169-2336 oder 169-2051) für vermietbaren Wohnraum ist. So gäbe es dort „individuelle Zimmergrößen, Gemeinschaftsküchen und Büroräume für die soziale Betreuung“. Das Haus ist zwar bezugsfertig, allerdings muss die Heizungsanlage noch repariert werden. „Bis dahin behelfen wir uns mit Ölradiatoren“, so Schäfer

Flüchtlinge in DeutschlandBis Donnerstag konnten allein 315 Flüchtlinge über private Vermietung ein Dach über dem Kopf finden. Aktuell gibt es in Wohnhäusern zwölf Gemeinschaftsunterkünfte mit Platz von zehn bis 150 Personen. Allein in dieser Woche wurden der Stadt rund 200 Flüchtlinge für den Verbleib in Gelsenkirchen zugewiesen, insgesamt leben aktuell fast 4000 Flüchtlinge und Asylsuchende in der Stadt. Für die Erstaufnahme im Auftrag des Landes dienen die Emscher-Lippe-Hallemit 300 Plätzen sowie die Schule Mehringstraße mit derzeit 250 belegten Plätzen, darüber hinaus zählt man in Gelsenkirchen 1660 neu untergebrachte Flüchtlinge und fast 1800 Altfälle.

„Das ist eine neue Höchstmarke. Daher ist die Nutzung des ehemaligen ‘Haus Ückendorf‘ sozusagen als zusätzliche Gemeinschaftsunterkunft zwingend erforderlich“, so Hans-Joachim Olbering, Stabsstellenleiter Flüchtlinge.