Gelsenkirchen. Spenden an die Flüchtlingshilfe laufen durch einen Beschluss jetzt unbürokratischer. Andere gemeinnützige Vereine profitieren aber nicht.
Das Bundesministerium für Finanzen hat eine steuerliche Erleichterung für private Spender und steuerbegünstigte Organisationen beschlossen, wenn es um die Flüchtlingshilfe geht. Und zwar ausschließlich um die Flüchtlingshilfe. Gemeinnützige Organisationen, die sich in einem anderen sozialen Bereich engagieren, profitieren von dieser neuen Regelung nicht. Wie etwa der Förderverein des Gelsenkirchener Kinderhospizes Arche Noah.
„Wir haben aber keine Befürchtungen, dass bei uns die Spendenbereitschaft nachlässt“, sagt der Vorsitzende des Fördervereins Frank Petersen. „Wir haben einen großen Bekanntheitsgrad, viele Stammspender – unter anderem viele Firmen und wir finanzieren uns durch unsere Mitgliedsbeiträge.“ Die Spenden seien auch seit Beginn der Flüchtlingskrise nicht rückläufig. Immer wieder würden auch bei Geburtstagen oder Sterbefällen anstelle von Geschenken um eine Spende zugunsten des Kinderhospizes gebeten.
Bestimmtes Klientel
Auch Barbara Kols-Teichmann,. Vorsitzende der Revierinitiative Brustkrebs macht sich hinsichtlich der Spendenbereitschaft zugunsten des Gelsenkirchener Vereins noch keine großen Sorgen. „Bis jetzt haben wir nichts gemerkt“, so Kols-Teichmann. „Ich denke, wir haben da ein ganz bestimmtes Klientel was die Spender angeht und die bleiben uns auch treu.“ Außerdem sei der jährliche Sponsorenlauf eine der größten Einnahmequellen. Barbara Kols-Teichmann glaubt auch, dass „die Flüchtlingshilfe in einem großen Maß von Menschen profitiert, die sich sonst für Projekte der Dritten Welt oder anderen humanitären Projekten engagieren.“
Die Raduga Tschernobylhilfe hat momentan jedoch einen enormen Spendenrückgang zu verzeichnen. „Das Interesse hat schon in den letzten Jahren nachgelassen“, sagt Vorsitzender Ralf Theune. „Aber im Moment ist es enorm problematisch.“ So problematisch, dass Theune nicht weiß, ob 2016 Kinder aus Weißrussland überhaupt nach Gelsenkirchen eingeladen werden können.
Für den Caritasverband Gelsenkirchen ist der Beschluss jedoch eine gute Neuigkeit. Momentan gibt es dort nämlich noch wesentlich mehr Sach- als Geldspenden. „Wir freuen uns natürlich über diese neue Regelung“, sagt Judith Przygodda vom Caritasverband. „Um es den Gelsenkirchenern noch einfacher zu machen, haben wir mit allen Wohlfahrtsverbänden ein einziges, gemeinsames Spendenkonto eröffnet.“
Nähere Informationen zum Konto gibt es bei der Stadt unter www.gelsenkirchen.de
Unbürokratischer Weg
Rückwirkend zum 1. August gilt nun, dass Spenden sowohl von Privatleuten, als auch von gemeinnützigen Vereinen unter erleichterten Voraussetzungen durchgeführt werden können. Wer eine Spende auf ein für die Flüchtlingshilfe eingerichtetes Sonderkonto einzahlt, muss der Steuererklärung als Nachweis jetzt nur noch einen Bareinzahlungsbeleg, einen Kontoauszug oder den Ausdruck beim Online-Banking beifügen. Das teilt nun die NRW-Finanzverwaltung mit. Bisher war eine ordnungsgemäße Spendenbescheinigung erforderlich.
Des Weiteren können nun auch nicht gemeinnützige Organisationen Spenden für die Flüchtlingshilfe sammeln – wichtig ist, dass für die eingehenden Spenden ein Treuhandkonto geführt wird. Darüber hinaus dürfen alle gemeinnützigen Organisationen, ganz unabhängig ihrer eigentlichen Bestimmung, Geld für Flüchtlinge sammeln, ohne zu befürchten, dass dadurch der Vereinszweck gefährdet ist. Soll heißen: ein Kleingartenverein zum Beispiel kann im Rahmen eines Festes oder ähnlichem Spenden für Flüchtlinge sammeln. Der Beschluss zur steuerlichen Erleichterung gilt in der Zeit vom 1. August 2015 bis 31. Dezember 2016.