Gelsenkirchen. . Beim Kammertermin vor dem Arbeitsgericht gab es für Klägerin Anja Gresch am Mittwoch noch keine Entscheidung. Die wird am Freitag, 13. November, verkündet.
Zweite Runde im Kündigungsschutzverfahren Anja Gresch, ehemalige Heimleiterin St. Josef, gegen die St. Augustinus Heime GmbH. En Detail wurden dabei am Mittwoch unter Vorsitz von Richterin Birte Kensy die beiden maßgeblichen Themenkomplexe Führungszeugnis und Neustart Kft beleuchtet, die zur fristlosen Kündigung am 19. Mai dieses Jahres geführt hatten.
Auch interessant
Nach dreistündiger Verhandlung kam die Arbeitsrichterin zu der nachvollziehbaren Erkenntnis: „Man kann sich eine weitere Zusammenarbeit eigentlich nicht vorstellen.“ Ihr Vorschlag: Das Dienstverhältnis zwischen der St. Augustinus Heime GmbH und der im Zuge des Jugendamtsskandals geschassten Anja Gresch zum 31. Dezember 2015 zu beenden und die ehemalige Heimleiterin bis dahin freizustellen. Ohne Abfindung. Was Gresch, auch mit Verweis auf ihren ramponierten Ruf, mit einem klaren „Nein“ quittierte. Rechtsanwalt Heinrich Geising sagte für St. Augustinus, man könne sich das Auslaufen des Arbeitsvertrags vorstellen – aber auf gar keinen Fall in Verbindung mit einer Abfindung.
„Neustart hat sich auf Veranlassung von Frau Gresch bereichert“
Die Fronten sind spürbar verhärtet. Die Augustinus Heime GmbH will nicht gewusst haben, dass Anja Gresch nicht nur mit der Neustart Kft der ehemaligen Jugendamtsleiter Alfons Wissmann und Thomas Frings kooperiert hat, sondern sich zu Hilfeplanung und Controlling verpflichtet und auch den Kinderschutzbund GE (DKSB) ins Boot geholt hatte. Anwalt Geising brachte das so auf den Punkt: „Neustart hat sich auf Veranlassung von Frau Gresch bereichert.“ Etwa dadurch, dass das Kinder- und Jugendheim St. Josef Personal für das Heim im ungarischen Pecs „ausgeliehen“ habe. „Neustart konnte seine Leistungen nur erbringen, wenn personelle Schützenhilfe aus St. Josef geleistet wurde.“
Auch interessant
Gresch konterte: „Sie haben gewusst, dass Personal nach Ungarn geschickt worden ist und dem sogar zugestimmt.“ Das hätte sie gar nicht heimlich machen können. „Das stand sogar im Dienstplan.“ Und diese Dienstpläne, sagte sie vor dem Arbeitsgericht, würden zur Kontrolle der Personalabteilung übergeben, „wo sie abgesegnet werden müssen“. Was die Vertreter der Augustinus Heime bestritten.
2003/2004 habe Anja Gresch nach Worten des Augustinus-Anwalts die Idee für ein Projekt der Jugendamtsleiter Wissmann und Frings an die Geschäftsführung heran getragen. Worauf diese klar gemacht hätte, man wolle ausdrücklich keine Geschäfte mit den Beiden machen. Die Neustart- und DKSB-Aktivitäten der ehemaligen Heimleiterin seien ohne Wissen der Geschäftsführung über die Bühne gegangen. Assessor Heinz-Jürgen Maas widersprach für seine Mandantin: „Wir sagen: Die Geschäftsführung wusste davon.“
Wie das Gericht entscheidet, wird Freitag, 13. November, verkündet.
Gresch-Sohn wurde 2014 mit „sauberem“ Führungszeugnis eingestellt
Anja Greschs Sohn, inzwischen auch gekündigt, war seit 1. Oktober 2014 als Erziehungshelfer im St. Josef-Heim tätig. Mit einem eintragungsfreien Führungszeugnis, angeblich vom 6. Mai 2014.
Am 28. Januar 2015 unterschrieb die Heimleiterin das auch in den Personalbogen. Und legte der Geschäftsführung der St. Augustinus Heime GmbH Anfang März ein Führungszeugnis vom 7. Oktober 2014 vor – mit zwei Einträgen! Doch erst der Landschaftsverband Westfalen-Lippe reagierte darauf und forderte am 21. Mai in einem Schreiben die Konsequenz: sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Gresch-Sohn.