Gelsenkirchen. Dem Mann, der auf seinen Nebenbuhler eingestochen hatte, bleibt die Verurteilung wegen eines versuchten Tötungsdeliktes erspart.

Mit Messer und Eisenstange war er auf den vermeintlichen Nebenbuhler los gegangen. Aber trotz der heftigen Attacke ersparte das Essener Schwurgericht dem 29-Jährigen aus Schalke die Verurteilung wegen eines versuchten Totschlags. Lediglich wegen gefährlicher Körperverletzung bekam er dreieinhalb Jahre Haft. Mit dieser Strafe sind auch noch der Schlag gegen seine Freundin und der Einbruch im Haus einer 82-Jährigen in Münster abgeurteilt.

Schon Staatsanwältin Sonja Hüppe war in ihrem Plädoyer vom Anklagevorwurf des versuchten Totschlags abgerückt. Das Gericht folgte ihr, hatte auch Probleme, die gesamte Tat aufzuklären. Richter Andreas Labentz: „Wir würden gerne einen Film sehen, wer in der Wohnung was wann getan hat. Am liebsten in Zeitlupe. Das geht nicht, also können wir die Tat nur ganz grob rekonstruieren.“

Liebhaber "ein schweres Kaliber"

Der 29-Jährige, ein gebürtiger Bosnier, wohnte mit seiner Freundin und dem gemeinsamen kleinen Sohn zusammen. Irgendwann zog das spätere Opfer, ein Landsmann, ein. Der Mann stammt aus dem selben Dorf wie die Freundin, beide scheinen sich näher gekommen zu sein.

Mit Brechstange und Messer rückte der Angeklagte in der Nacht zum 26. Januar an, will die beiden dort in einer verfänglichen Situation im Schlafzimmer angetroffen haben. Die Bewaffnung hatte einen Grund, erkannte das Gericht. Labentz: „Der andere Mann ist ein schweres Kaliber.“ Der Richter erinnerte daran, dass der Mann sich trotz schwerer Stichverletzung ins Krankenhaus fahren ließ und dort selbst zur Notaufnahme lief. Schon nach zwei Tagen hätte er sich die Schläuche herausgerissen und die Klinik verlassen. „Es ist nicht einfach“, so Labentz, „einen solchen Mann aus der Wohnung zu kriegen“. Dass der Angeklagte derart bewaffnet „nur reden“ wollte, nahm das Gericht ihm nicht ab. Dass er mit dem Stich in den Rücken töten wollte, lasse sich aber nicht beweisen. So blieb die gefährliche Körperverletzung.