Gelsenkirchen. Mit Messer und Eisenstange soll ein 29-Jähriger Gelsenkirchener seinen Nebenbuhler traktiert haben. Nun sitzt er vor Gericht und schweigt zunächst.

Nicht einmal vom vier Monate alten Sohn ließ sich der 29-Jährige laut Anklage abschrecken. Mit Eisenstange und Messer soll er in der Nacht zum 26. Januar auf seinen vermeintlichen Nebenbuhler eingeschlagen und eingestochen haben. Wegen versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung und eines Einbruchs muss er sich seit Montag vor dem Essener Schwurgericht verantworten.

Zum Prozessauftakt schweigt er über das, was sich in seiner Wohnung in Schalke abgespielt hat. Das liegt daran, dass der psychiatrische Sachverständige fehlt, der diese Aussage natürlich hören muss. Aber auch die Verteidigerin des Angeklagten, Anwältin Josipa Salm-Francki, will erst einmal ausloten, ob Kammer und Staatsanwaltschaft zum Rechtsgespräch über die Strafhöhe bereit sind. Richter Andreas Labentz findet das bei einem Tötungsdelikt eher ungewöhnlich: „Das haben wir noch nicht gemacht.“ Bei Wirtschafts- oder Drogendelikten mag es oft angeraten sein, aber ist das Feilschen um die Strafe bei einem Kapitaldelikt wirklich angemessen?

Angeklagte wurde eifersüchtig

Der 29-Jährige, ein Bosnier, wohnt mit seiner Lebensgefährtin und dem im Januar vier Monate alten Sohn zusammen. Irgendwann zog ein Landsmann zu ihnen, der mit der Freundin des Angeklagten im selben Dorf in Bosnien aufgewachsen war. Offenbar kamen sie sich näher. Der Angeklagte soll laut Anklage immer eifersüchtiger geworden sein.

Einige Tage vor dem Angriff mit Eisenstange und Messer soll er seine Freundin so heftig geschlagen haben, dass sie am Kopf einen großen Bluterguss erlitt.

Das Opfer überlebte

In der Nacht zum 26. Januar soll er die beiden in einer Situation erwischt haben, die seine Eifersucht bestätigte. Unvermittelt hätte er sich deshalb auf den Nebenbuhler gestürzt und diesen mit der Eisenstange am Arm getroffen. Als dieser ihm aber die Stange abnahm, soll er ein Messer gezückt und fünfmal auf den anderen Mann eingestochen haben. Das Opfer überlebte, kam aber schwer verletzt ins Krankenhaus.

Eher läppisch mutet in diesem Zusammenhang der dritte Anklagepunkt an: Da soll er im Jahr 2013 aus dem Einfamilienhaus einer 82-Jährigen in Münster Schmuck und Bargeld im Wert von 1850 Euro gestohlen haben.