Gelsenkirchen. Das alte Arbeitsgericht im Bereich Innnenstadt-Rotthausen könnte künftig der Standort für den Bereich Talentförderung werden.

Das Justizzentrum an der Bochumer Straße/Junkerweg/Claire Waldoff-Straße soll ab Januar 2016 die beiden Amtsgerichte, das Sozial- und Arbeitsgericht wie auch den ambulanten sozialen Dienst der Justiz NRW aufnehmen. „Die Räume“, versicherte Barbara Kneissler, Pressesprecherin des Bau- und Liegenschaftsbetriebs (BLB) NRW in Münster, „können mit Jahresbeginn bezogen werden.“ Offen ist jedoch, wer in das benachbarte Arbeitsgericht einziehen wird.

Vier Monate Karenzzeit

Der Verwaltung des Arbeitsgerichts wird eine Karenzzeit von vier Monaten für den Umzug eingeräumt. Zum 1. Mai 2016 muss das Gebäude, in dem einst das Management des Gussstahlwerks residierte, freigezogen sein. Hochschul-Präsident Prof. Dr. Bernd Kriegesmann ist nach wie vor an einer Anmietung interessiert: „Für den Aufbau des Bereichs Talentförderung suchen wir verkehrstechnisch günstig gelegene Räumlichkeiten im Raum Innenstadt/Ückendorf, da ist das Gebäude des Arbeitsgerichts eine Option.“

Die Westfälische Hochschule (WH) hatte Anfang Oktober als erste Hochschule in NRW die Talentförderung in ihre Grundordnung aufgenommen. Sie gehört neben Lehre, Forschung und Studium zur zentralen Aufgabe der Uni. Der Förderungszeitraum ist bei einem Volumen von 9 Millionen Euro zunächst bis zum Jahr 2020 festgesetzt worden. Die Förderung von Talenten soll im Vorfeld, bei Beginn und während des Studiums und beim Übergang in den Beruf weiter entwickelt und ausgebaut werden. Dazu benötigt die WH zusätzliche Büros für Mitarbeiter und Seminarräume.

Offensichtlich besteht zwischen der Westfälischen Hochschule als Mietinteressenten und dem BLB in Münster nicht der kürzeste Draht. Professor Kriegesmann bestätigt, dass es Gespräche mit dem BLB gegeben, man aber Konkretes noch nicht gefunden habe. Barbara Kneissler vom BLB versichert, dass man lange nach Mietinteressenten gesucht habe, einige aber nur Teile des Gebäudes anmieten wollten. Über das Talent-Scouting der Hochschule, räumt die Pressesprecherin ein, habe man erst spät Informationen erhalten. So sei das Thema Vermietung in Münster abgeschlossen und an die Zentrale nach Düsseldorf abgegeben worden. Dieser Prozess werde in Münster immer dann in Gang gesetzt, wenn sich ein Objekt nicht vermieten lasse und ein Verkauf angestrebt werde.

Kein zwingender Verkauf

Die Westfälische Hochschule kann dennoch hoffen, dass sie im Rennen bleibt, sollte ihr Interesse an dem Standort groß sein. Tim Irion, Pressesprecher der BLB-Zentrale in Düsseldorf, versichert, dass der Wechsel der Zuständigkeit nicht gleichbedeutend mit einem zwingenden Verkauf sei: „Es ist noch keine Entscheidung über das weitere Vorgehen gefallen. Wir suchen weiter nach einem Interessenten, ob als Mieter oder Käufer.“ Dabei dürfte für die Hochschule der Mietpreis von entscheidender Bedeutung sein. Die Behörde muss dagegen die Interessen des Landes sowohl planerisch als auch ökonomisch vertreten. Einen völligen Billigtarif wird die WH kaum erwarten können.