Gelsenkirchen. Die Bezirksregierung Münster als Aufsichtsbehörde überwies der Stadt Gelsenkirchen jetzt die Konsolidierungshilfe 2015 in Höhe von gut 30 Millionen Euro.
Die Stadt hat ihre Hausaufgaben gemacht. Wie die Verwaltung am Montag mitteilte, überwies die Bezirksregierung Münster als Aufsichtsbehörde die Konsolidierungshilfe 2015 in Höhe von gut 30 Millionen Euro. Damit erkenne sie an, dass Gelsenkirchen die Vorgaben des Stärkungspaktgesetzes einhalte und die Auszahlungsvoraussetzungen erfülle, hieß es aus dem Hans-Sachs-Haus.
Mit der Teilnahme am Stärkungspakt stellt die Stadt einen Haushaltssanierungsplan auf und setzt einen klaren Sparkurs um, der gegenüber der Bezirksregierung aufgezeigt werden muss. „Die Auszahlung der Konsolidierungshilfe würdigt nicht nur die Anstrengungen der vergangenen Jahre – sie unterstreicht auch, dass Gelsenkirchen weiterhin auf einem guten Weg ist“, kommentierte Stadtkämmerin Karin Welge (SPD).
Damit Städte und Gemeinden in NRW ihre Finanzen wieder auf eine solide Grundlage stellen und ihre eigene Gestaltungskraft zurückerlangen können, hatte der Landtag Ende 2011 das Stärkungspaktgesetz beschlossen. Gelsenkirchen nimmt freiwillig an der zweiten Stufe dieser Sanierungshilfe teil. Die Stadt verpflichtete sich bis spätestens zum Jahr 2021, ein Haushaltsausgleich aus eigener Kraft zu erreichen.