Gelsenkirchen. Mit täuschend echt aussehenden „Rechnungen“ sollen fünf Angeklagte Firmen um rund drei Millionen Euro betrogen haben. Jetzt stehen sie vor Gericht.

Sachkundig dürfte sie gewesen sein. Aber das Risiko der Befangenheit einer Ersatzschöffin erschien der XV. Essener Strafkammer denn doch zu groß. Deshalb verzichtete sie auf den Einsatz der Laienrichterin. Sie hatte nämlich einen von den Briefen erhalten, deren Massenversand anderer Schreiben die Staatsanwaltschaft den fünf Angeklagten als Betrug vorwirft.

Kein kleiner Betrug, wenn die von Staatsanwältin Violette Klima vorgelesene Anklage stimmt: Von Mai 2011 bis März 2015 sollen die fünf Angeklagten, denen zum Teil nur Beihilfe zum Betrug vorgeworfen wird, insgesamt 3,1 Millionen Euro kassiert haben. Die Masche ist als „Offertenbetrug“ bundesweit bekannt. Grundlage sind Schreiben an kleine und große Firmen, die wie eine amtliche Rechnung aussehen sollen. Darin geht es um einen Handelsregistereintrag im Internet, der 558,35 kostet. Eine Überweisung liegt anbei, „zahlbar in 7 Tagen“.

Zwei Hauptangeklagte, eine Strohfrau

Nur bei genauerem Hinsehen soll der Adressat erkennen können, dass es sich tatsächlich nicht um eine Rechnung, sondern um ein Angebot, eine Offerte also, handeln soll. Der Großteil der angeschriebenen Firmen zahlte laut Anklage jedenfalls den gewünschten Betrag, obwohl sie den Eintrag im Internet gar nicht gewünscht hatten.

Hauptangeklagte sind Elvis D. (41) und Daniel L. (32), beide aus Hamm. Der Sitz ihrer Firma lag in Scholven, Druck und Versand übernahm eine Firma in der Neustadt. Strohfrau des Unternehmens soll die Mitangeklagte Magdalena D. aus Erle sein.

"Wir ernähren uns gesund"

Die Angeklagten hatten bislang jeden Betrugsvorwurf zurückgewiesen. Denn aus ihren Schreiben gehe eindeutig hervor, dass es sich um ein Angebot handele, keineswegs um eine Rechnung.

Nur mit zeitlicher Verzögerung kam es am Mittwoch zur Verlesung der Anklage. Denn die Kammer hatte zusätzlich zu den beiden Schöffen noch eine Ersatzschöffin geladen. Eine reine Vorsichtsmaßnahme. Falls einer der Laienrichter in der auf 23 Sitzungstage bis in den Dezember terminierten Verhandlung krank würde, könnte sie einspringen. Probleme gab es, weil sie zu Beginn mitteilte, sie habe vor wenigen Wochen ein ähnliches Schreiben erhalten. Allerdings von einer anderen Firma.

Der Kammer reichte das, auf ihre Hilfe zu verzichten und ohne einen Ersatzschöffen den Prozess zu bewältigen. Bedenken, dass der Prozess bei der Erkrankung eines Schöffen platzt, hat die Kammer nicht. Richter Jörg Schmitt: „Wir ernähren uns gesund.“