Gelsenkirchen. Das Internetauktionshaus eBay warnt vor fingierten Rechnungen im heimischen Email-Postfach. Der Anhang der Mails enthält gefährliche Schadsoftware.

Nicht nur Langfinger haben in der Weihnachtszeit Hochsaison – auch Betrüger. Wer jetzt in seinem Mail-Postfach eine Zahlungserinnerung des Internetauktionshauses eBay bekommt, sollte sie tunlichst ignorieren und vor allem den Anhang nicht öffnen.

„Derzeit sind wieder verstärkt E-Mails im Umlauf, die in betrügerischer Absicht und im Namen bekannter Unternehmen verschickt werden. Neben einer Vielzahl weiterer Unternehmen ist hiervon leider auch eBay betroffen. Leider können wir Ihnen nicht sagen, woher die Daten stammen, welche für diese Phishing-Mails verwendet werden“, sagte eBay-Sprecher Pierre Du Bois auf Anfrage der WAZ.

„Phishing-E-Mails“ enthalten harsch formulierte Zahlungsaufforderungen

Diese „Phishing-E-Mails“ enthalten oft harsch formulierte Zahlungsaufforderungen mit dem Verweis auf vermeintlich offizielle Schreiben im Anhang – bspw. auf Rechnungen. Diese Anhänge wiederum enthalten vielfach schadhafte Programme; beispielsweise Trojaner mit denen Nutzerdaten abgeschöpft werden sollen. In einer dieser Mails heißt es etwa: „Sie haben eine nicht bezahlte Forderung bei der eBay AG. Aufgrund des bestehenden Zahlungsverzugs sind Sie gebunden, die durch unsere Tätigkeit entstandenen Kosten von 50,79 Euro zu tragen. Die vollständige Zahlung erwarten wir bis spätestens 24.12.2014. Und weiter: „Nach Ablauf der festgelegten Frist wird die Angelegenheit dem Staatsanwalt und der Schufa übergeben. Die detaillierte Forderungsausstellung, der Sie alle Buchungen entnehmen können, ist beigefügt.“

eBay rät seinen Nutzern, falls sie sich nicht sicher sind, ob eine E-Mail tatsächlich von eBay stammt, sich auf der Seite des Auktionshauses unter der Rubrik „Mein eBay“ einzuloggen und auf den Reiter „Nachrichten“ zu klicken. Wenn die Nachricht dort nicht aufgeführt ist, stammt die Mail nicht von eBay. „Darüber hinaus fordert eBay seine Nutzer niemals auf, Kontonummern, Passwörter oder andere vertrauliche Daten in einer E-Mail anzugeben“, sagte Du Bois.

Weitere Informationen gibt es über die Initiative „Online kaufen – mit Verstand“ (in Kooperation mit Polizei und dem Bundesverband des Deutschen Versandhandels e. V.). Dort finden Kunden u. a. die „sieben goldenen Regeln“. Mehr Informationen unter http://www.kaufenmitverstand.de.