Gelsenkirchen. 52-Jährige gewann Kündigungsschutzklage. Die FC Schalke 04 Arena Management GmbH muss die langjährige Mitarbeiterin weiter beschäftigen.

Eine 52-jährige Mitarbeiterin der FC Schalke 04 Arena Management GmbH kämpft um ihren Arbeitsplatz. Gleich mehrfach hatte ihr der Arbeitgeber gekündigt. Zunächst hatte sie sich erfolgreich gegen zwei fristlose Kündigungen gewehrt. Das Arbeitsgericht hielt sie für ungerechtfertigt. Dann schickte der Arbeitgeber ihr im Februar dieses Jahres die dritte Kündigung ins Haus. Diesmal aus betriebsbedingten Gründen. Die konnte die 5. Kammer des Arbeitsgerichts aber nicht erkennen. Sie gab auch dieser Kündigungsschutzklage der 52-Jährigen statt.

Die Frau arbeitet seit zwölf Jahren für Schalke, ist im Bereich Payment als Mitarbeiterin tätig. Bei der fristlosen Kündigung im Juni 2014 hatte ihr der Arbeitgeber vorgeworfen, bei der Abrechnung von Knappenkarten Geld in die eigene Tasche gesteckt zu haben. Auch sollen Karten, deren Guthaben an die Besitzer ausgezahlt worden sind, nicht auf Null gestellt worden sein. Die Gelder seien ebenfalls privat vereinnahmt worden. Für Schalke kommt nur die 52-Jährige als Täterin in Frage, weil die Manipulationen von ihrem Account erfolgt seien. Doch acht weitere Mitarbeiter nutzen ihren Account und das Passwort.

Der Bereich wird umstrukturiert

Bis heute steht nicht fest, wer für die Verfehlungen verantwortlich ist. Die 52-Jährige, die Gerechtigkeit will, lehnte es ab, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Sie ist bis zum 31. Juli bei vollen Bezügen freigestellt. Die Kammervorsitzende war beim letzten Termin überrascht, dass die Unregelmäßigkeiten in der Buchhaltung nicht aufgefallen seien. Auch über das Procedere, Buchungsbelege bei Kassenabrechnungen per Hand durchzustreichen, wunderte sie sich. Die dritte Kündigung zum 31. Juli 2015 begründet Schalke mit der Umverteilung der Arbeit. Die drei Geschäftsführer würden die Arbeit mit erledigen.

Die Stelle der 52-Jährigen falle somit weg. Schalke sieht die 52-Jährige mit 2400 Euro brutto als Chefin des Bereichs Payment. Laut Arbeitsvertrag ist sie als kaufmännische Angestellte im Servicebereich beschäftigt. Ein weiterer Mitarbeiter aus der Logistik verstärkt mittlerweile das Team. Nach Meinung der Kammer hat Schalke 04 die Verteilung der Arbeit nicht schlüssig dargelegt, um die unternehmerische Entscheidung untermauern zu können.

Die 52-Jährige will sich auf keine Abfindung einlassen: „Ich liebe die Arbeit bei Schalke, fordere Gerechtigkeit, lasse mich nicht einfach abschieben.“ Wie heißt es im Leitbild des Vereins: „Aus unserer Tradition als Bergarbeiterverein heraus bekennen wir uns zu unserer sozialen Verantwortung.“ Möglicherweise schließt sich noch eine 4. Runde vor Gericht an. Schalke-Anwalt Dr. Bergmann kündigte an, dass der Bereich zum 1. August outgesourct und dem Sicherungsunternehmen Securitas übertragen werde. Bei einem Betriebsübergang müsste die 52-Jährige dann erneut vor Gericht um ihre Weiterbeschäftigung kämpfen.