Gelsenkirchen. Die Stadt kündigte am Mittwoch die Erstattung von Beiträgen und Verpflegungsentgelten an, die eingezogen wurden, obwohl Kinder nicht betreut worden sind.

Der Tarif-Streit im Bereich der städtischen Kindergärten schwelt noch. Derzeit gibt es lediglich einen streikfreien Tagesbetrieb, weil in der Schlichtung Friedenspflicht herrscht. Etwas Balsam auf die Seele gestresster Eltern ist da womöglich diese Nachricht: Die Stadt kündigte am Mittwoch die Erstattung von Beiträgen und Verpflegungsentgelten an, die eingezogen wurden, obwohl Kinder nicht betreut worden sind. Betroffene Eltern bekommen einen Monatsbeitrag zurück.

Bei den bisherigen Arbeitskampfmaßnahmen sind 17 Betreuungstage ausgefallen. Ein voller Monat hat rund 20 Betreuungstage. Die Verwaltung rechnet mit einer Rückzahlung in etwa 1450 Fällen in einer Gesamthöhe von knapp 140.000 Euro.

Oberbürgermeister Frank Baranowski (SPD) erläutert: „Mit diesem Verfahren wollen wir schnell und unbürokratisch die Eltern entlasten, die während der Streiktage die Unterbringung ihrer Kinder selbst organisieren mussten.“

Grundsätzlich besteht an dieser Stelle keine rechtliche Verpflichtung zur Erstattung von Beiträgen. Das ist eine freiwillige Geste. Durch die Satzung ist nicht ausgeschlossen, dass bei länger andauernden Schließungszeiten eine entsprechende Erstattung vorgenommen werden kann. Davon macht die Stadt nun Gebrauch.