Gelsenkirchen. Bislang gibt es keine Einigung zwischen der Stadt Gelsenkirchen und dem Anwalt der Erben, was mit dem Gemälde „Bacchanale“ von Lovis Corinth passieren soll.
Die beiden streitenden Parteien kommen zu keinem gemeinsamen Ergebnis. Jetzt muss ein Schlichter ‘ran. Es geht um das wertvolle Gemälde „Bacchanale“ von Lovis Corinth (1858-1925) aus dem Bestand des Kunstmuseums Gelsenkirchen, das sich schon vor vielen Monaten als Raubkunst der Nazis entpuppt hatte. Die Erben der einstigen jüdischen Besitzer fordern das Bild zurück.
Erben haben Kontakt zur "Limbach-Kommission" aufgenommen
Wie diese Rückgabe erfolgen soll, darüber verhandelt die Stadt seit langem mit dem Potsdamer Anwalt Prof. Fritz Enderlein, der Nichte und Neffen der einstigen Eigentümer vertritt. Bislang ohne Ergebnis. Zwar ist die Stadt bereit, den Erben das Gemälde auszuhändigen, will aber vorher wissen, was anschließend mit dem Gemälde passieren soll. Aus diesem Grund: Die Stadt will sicherstellen, dass das bedeutende Werk auch in Zukunft zumindest zeitweise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Zu diesem Zwecke sei es damals angekauft worden.
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Die Stadt aber befürchtet, dass das Gemälde einfach nur schnell verkauft werden soll und es „um die Realisierung eines größtmöglichen wirtschaftlichen Vorteils geht“. So heißt es in einer Verwaltungsvorlage für den Kulturausschuss, der am Mittwoch, 17. Juni, ab 16 Uhr im Wissenschaftspark tagen wird.
Der Anwalt der Erben, heißt es in der Vorlage, rief nach der letzten schriftlichen Anfrage der Stadtverwaltung, was mit dem Bild passieren solle, am 8. März die „Beratende Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter – insbesondere aus jüdischem Besitz“ an. Bekannt wurde dieses Gremium auch als „Limbach-Kommission“.
Gemälde hängt noch in Dauerausstellung des Kunstmuseums Gelsenkirchen
Das Gremium wurde 2003 gegründet und kann angerufen werden, wenn es Probleme rund um die Rückgabe von Raubkunst gibt. Die Kommission, der unter anderem die Ex-Präsidentin des Deutschen Bundestages, Prof. Rita Süssmuth, und die frühere Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Jutta Limbach, angehören, verhandelt in Streitfällen in einer gemeinsamen Sitzung mit beiden Parteien. Danach trifft die Kommission eine Empfehlung. Juristisch bindend ist diese nicht.
Der Kulturausschuss wird nun darüber entscheiden müssen, ob die Stadt dieses Gremium ebenfalls anruft. Die Kommission befasst sich nämlich nur dann mit einem Fall, wenn sie von beiden Seiten angerufen wird. Wer das Gemälde sehen möchte: Es hängt in der Dauerausstellung im Museum, Horster Straße 5. Der Eintritt ist frei.